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Gehwege im Kerngebiet Wandsbek Eingabe Stellungnahme der Polizei und des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Die Eingabe „Gehwege im Kerngebiet Wandsbek“ wurde im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 31.08.2017 beraten. Die Polizei und Verwaltung waren gebeten worden, die Einlassungen der Eingabe zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen.

 

 

Stellungnahme der Polizei:

 

 

Der Petent wendet sich insbesondere unter Bezugnahme auf die Zustände in den Straßen Eydtkuhnenweg und Pillauer Straße mit einigen in Form einer Eingabe übersandten Forderungen an den Kerngebietsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek.

 

Das PK 37 nimmt zu den im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde/ Polizei befindlichen Belangen wie folgt Stellung:

 

Pillauer Straße:

 

Es handelt sich um eine Straße, deren Bebauung im Wesentlichen aus Mehrfamilienhäusern besteht. Insbesondere in den Abendstunden herrscht hoher Parkdruck; am Tage stellt sich die Situation etwas entspannter dar.

 

Zwischen Bullenkoppel/ Barmwisch und Stephanstraße ist die Pillauer Straße in beide Richtungen befahrbar. Zwischen Stephanstraße und Lesserstraße gilt eine Einbahnstraßenregelung. Radfahrer müssen in allen Bereichen die Fahrbahn benutzen. Es gibt jedoch weder bauliche Radwege noch Sicherheitsstreifen. Die Gehwegbreite beträgt durchgängig grds. 1,5 m und entspricht damit nicht heutigen Standards; die Breite ist ohne parkende Fahrzeuge als gerade noch akzeptabel zu bezeichnen ist.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. In der Pillauer Straße sind keine Unfallhäufungsstellen bekannt.

Beschwerden über falsch parkende Fahrzeuge sind am PK 37 nicht bekannt. Gleichwohl kann festgestellt werden, dass die Einmündungsbereiche insbesondere in den Abend- und frühen Morgenstunden ebenfalls beparkt sind und somit die Querung durch Fußgänger erschwert wird. PK 37 ist dort regelmäßig tätig.

 

Zwischen Bullenkoppel und Voßkulen ist Gehwegparken (Vz. 315 – halbachsige Aufstellung parallel zur Fahrbahn) angeordnet. Die Gehwegbreite beträgt 1,5 m, die Fahrbahnbreite 5,5 m (alle Maße sind Ca.-Maße, entnommen aus Euska). Es verkehrt ein Bus (Linie 118) in beiden Richtungen.

 

Zwischen Voßkulen und Stephanstraße ist Gehwegparken (Vz. 315 – vollflächige Aufstellung parallel zur Fahrbahn) auf dem dortigen Seitenstreifen angeordnet. Dieser Bereich ist in beide Richtungen befahrbar, die Fahrbahnbreite beträgt 5,2 m, die Gehwegbreite wiederum 1,5 m. Dieser Teilbereich wird nicht durch eine Buslinie frequentiert.

 

Zwischen Stephanstraße und Lesserstraße ist Gehwegparken (Vz. 315 – vollflächige Aufstellung parallel zur Fahrbahn) auf dem dortigen Seitenstreifen angeordnet. Es gilt eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Lesserstraße, die auch durch eine Buslinie (Nr. 118) genutzt wird. Die Fahrbahnbreite beträgt 4,9 m, die Gehwegbreite wiederum 1,5 m.

 

Insbesondere bezüglich der Gehwegbreiten ist zu konstatieren, dass diese regelmäßig keine begehbare Breite von 1,5 m haben. Die Breite wird vielmehr eingeschränkt durch parkende Fahrzeuge, die unter Beachtung der linksseitigen Parkstreifenbegrenzung (Markierung/ Bordstein) wegen der bei moderneren Fahrzeugen vorzufindenden Fahrzeugbreite grundsätzlich mit der abgewandten Seite über die Begrenzung des Gehwegs hinausragen. Insofern wird die lichte Breite des Gehweges mindestens durch Außenspiegel eingeschränkt und deren Benutzung erschwert. Das PK 37 ist in diesem Fall nur in den Fällen tätig, in denen ein Fahrzeug deutlich in den Gehweg hineinragt. Die Wegordnung des derzeit angeordneten Gehwegparkens ohne Ausweisung anderer Parkfläche ist aus hiesiger Sicht lediglich dazu geeignet, nunmehr Fußgänger gegenüber Fahrzeugführer zu bevorteilen und würde unweigerlich dazu führen, dass Fahrzeuge widerrechtlich abgestellt werden. Insofern wäre dem PK 37 an einer befriedigenden Lösung für alle Verkehrsteilnehmer gelegen.

 

 

Eydtkuhnenweg:

 

Es handelt sich um eine Straße mit Wohnbebauung, die überwiegend aus Mehrfamilienhäusern (rechtsseitig im westlichen Teil des Eydtkuhnenwegs) bzw. Reihenhäusern (linksseitig im östlichen Teil) besteht. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden ergibt sich aus diesem Umstand ein hoher Parkdruck. Vermehrt werden zu diesen Zeiten insbesondere im westlichen Teil des Eydtkuhnenwegs Fahrzeuge widerrechtlich auf dem Gehweg abgestellt. Tagsüber besteht dieses Problem nur vereinzelt. Dieses Verhalten ist dem PK 37 bekannt; es wird regelmäßig geahndet. Dies kann insbesondere in den Abend- und Nachtstunden jedoch nicht mit der gebotenen Konsequenz erfolgen. Darüber hinaus ist zu bezweifeln, dass in ausreichender Zahl rechtmäßige Parkräume in angemessener Entfernung zur Verfügung stehen, so dass auch die konsequente Verfolgung nur zu einem unzureichenden Erfolg führen kann. Es ist hier nicht bekannt, inwieweit sich in angemessener Nähe kostenpflichtiger Parkraum für Langzeitparker befindet.

 

Es gilt eine Einbahnstraßenregelung aus Richtung Voßkulen in Richtung Pillauer Straße. Radfahrer benutzen die Fahrbahn, die auch in Gegenrichtung dafür freigegeben ist.

Das Parken am linken Fahrbahnrand ist erlaubt. Darüber hinaus gibt es nur wenige Parkplätze, die zu den Mehrfamilienhäusern gehören. Am rechten Fahrbahnrand gilt durchgängig ein Haltverbot (Vz. 283), Gehwegparken ist in keiner Form angeordnet und somit nicht erlaubt.

Die Fahrbahnbreite beträgt 3,70 m; der Gehweg linksseitig ist 1,50 m breit, der rechte Gehweg ist 2,00 m breit.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Im Eydtkuhnenweg sind keine Unfallhäufungsstellen bekannt.

Eine Beschwerdelage ist am PK 37 bekannt und bezieht sich insbesondere auf den Bereich in Höhe der Mehrfamilienhäuser.

 

Insgesamt handelt es sich – wie auch andernorts im Kerngebiet - um Baubestand, der den Erfordernissen der Gegenwart offensichtlich nicht mehr Genüge tut.

 

Es wird angeregt, die Pillauer Straße und den Eydtkuhnenweg straßenbaulich zu überplanen, da abzusehen ist, dass andere Maßnahmen (z. B. Ahndung, Wegordnung derzeit zum Parken frei gegebener Bereiche zugunsten breiterer Gehwege pp.) allein nicht zu einem allseits befriedigenden Ergebnis führen werden. Dabei kann im Rahmen rechtlicher Vorgaben sowie unter Betrachtung der Bedarfe aller Verkehrsteilnehmer auch Bezug auf die Vorschläge des Petenten genommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die durch den Petenten in der Eingabe verfassten Vorschläge eher dazu geeignet sind, beengte Verhältnisse im öffentlichen Raum noch enger zu gestalten.

 

 

 

 

Stellungnahme des Bezirksamtes:

 

Die Wegeaufsicht des Bezirksamtes begeht die Straßen regelmäßig im 4-Wochentakt und veranlasst die Beseitigung von akuten Gefährdungen.

 

Um Schäden im öffentlichen Raum zu melden, steht der „Meldemichel“ zur Verfügung. Mit der Meldung wird eine Besichtigung veranlasst und bei Bedarf auf die Schadensmeldung reagiert.

 

Einer pauschalen Forderung nach breiteren Gehwegen kann kurz- und mittelfristig nicht nachgekommen werden. Der vorhandene öffentliche Raum ist durch die Straßenbegrenzungslinien und unterschiedliche Nutzungsanforderungen beschränkt.

 

Eine Planung zu einzelnen Straßenzügen kann in den Themenspeicher der Arbeitsprogramme des Fachamtes „Management des öffentlichen Raumes“ aufgenommen werden. Die Entscheidung zu einzelnen Maßnahmen wird mit den Gremien der Bezirksversammlung abgestimmt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n