20-4765.1

Gehweg zum Grundstück Meiendorfer Straße 185 Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • Mehrheitlicher Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt vom 4.10.17 über den Ursprungsantrag der SPD- und Grünen-Fraktion mit den Stimmen der SPD- und Grünen-Fraktion gegen eine Stimme der CDU-Fraktion bei Enthaltung der übrigen CDU-Fraktion sowie der LFG

 

Entgegen der Planung des Bebauungsplans Rahlstedt 9 vom 1. Dezember 1969 (vierspuriger Ausbau der Meiendorfer Straße im Planungsbereich, Gehwegüberfahrten auf der Nordwestseite der Straße bis auf eine Ausnahme nicht zugelassen) befindet sich in der Meiendorfer Straße 185 weiterhin ein Wohnhaus, in dem zudem ein Friseursalon betrieben wird, der zuvor im zum Abriss und Neubau vorgesehenen Einkaufszentrum Spitzbergenweg (Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 130) ansässig war. Das Grundstück Meiendorfer Straße 185 ist derzeit fußläufig nur durch Überquerung der in diesem Bereich in einer Kurve verlaufenden Meiendorfer Straße erreichbar. Es gilt Tempo 60. Die fußläufige Erreichbarkeit dieses Grundstücks könnte deutlich verbessert werden, wenn die nordwestliche Nebenfläche der Meiendorfer Straße zwischen dem öffentlichen Gehweg zum Wildschwanbrook (Flurstück 3345) und Hausnummer 185 (ca. 50 Meter) als Gehweg mit Glensanda befestigt werden könnte.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Der zuständigen Behörde wird empfohlen, die nordwestliche Nebenfläche der Hauptverkehrsstraße Meiendorfer Straße zwischen dem öffentlichen Gehweg zum Wildschwanbrook (Flurstück 3345) und Hausnummer 185 als Gehweg mit Glensanda zu befestigen.

 

Anhänge

keine Anlage/n