21-5202

Geflüchtete im Marie-Bautz-Weg - Bedarfe abdecken Debattenantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 05.05.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.1

Sachverhalt

 

Seit Mitte des letzten Jahres entwickelt sich die Zahl der in Hamburg ankommenden Geflüchteten stetig nach oben. Insbesondere der Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundene Fluchtbewegung nach Europa führt auch in Hamburg zu einem höheren Bedarf an Möglichkeiten zur Unterbringung von Geflüchteten. Im Marie-Bautz-Weg befindet sich das ehemalige Berufsförderungswerk, welches eigentlich inklusive der Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden sollte.

 

Durch den aktuell-dringenden Bedarf sollen kurzfristig nun die weit über 200 Wohneinheiten der Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung gestellt werden. Schon im Mai werden die ersten Menschen untergebracht werden, wobei vor allem Mütter mit ihren Kindern an diesem Standort untergebracht werden sollen. Diese besonders zu schützende Personengruppe benötigt spezifische Bedarfe wie Aufenthalts- und Bewegungsmöglichkeiten sowie einen Zugang zu Möglichkeiten der Selbstversorgung. Dabei sollen kurzfristig vor allem räumlich-nahe Aufenthalts- und Bewegungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden, um das Ankommen im Stadtteil zu erleichtern und kurze Wege zu gewährleisten.

 

Langfristig muss der gesamte Sozialraum in den Blick genommen werden, so wie es im gesamten Bezirk erforderlich ist, die soziale Infrastruktur dem Bevölkerungswachstum anzupassen. Dabei ist es entscheidend, ein Angebot für alle Menschen mit Fluchtgeschichte, die in Farmsen untergebracht sind, zu finden. Flucht ist an sich schon eine Grenzerfahrungen für die betroffenen Menschen und es muss dem Eindruck entgegen geschritten werden, dass es zwischen den Geflüchteten eine Zweiklassengesellschaft gebe.

 

Der Nutzung hat die Bezirksversammlung bereits am 07.04.2022 zugestimmt (Drs. 21-5070)

 

Dies vorausgeschickt, möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Verwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, zu prüfen,

 

  1. ob im Rahmen der Belegung zusätzliche Spielplätze/Spielflächen zu schaffen sind und wo diese zeit- und ortsnah hergestellt werden können;
  2. in welchem Umfang die bisherige Sporthalle im Rahmen der Belegung für Angebote genutzt werden kann;
  3. wo ortsnah Angebote von Trägern der Spielmobilarbeit erbracht werden können, hierbei ist insbesondere gemeinsam mit dem Grundeigentümer zu prüfen, ob der Sportplatz Hermelinweg, der direkt an den Marie-Bautz-Weg grenzt, hierzu kurzfristig zur Verfügung stünde und genutzt werden könne;
  4. ob neben einer ggf. auch kurzfristig erforderlichen personellen Verstärkung des Kinder- und Familienzentrums im Marie-Bautz-Weg aufgrund der nun geänderten Belegung oder im Zusammenhang mit diesen räumlichen Veränderungen der Einrichtung erforderlich sind;
  5. zu prüfen ob durch die neue Situation Veränderungsbedarfe für die vorhandenen Einrichtungen entstehen und sollte dies der Fall sein, die Einrichtungen bei der Veränderung zu unterstützen.

 

  1. inwiefern eine Selbstversorgung der Geflüchteten mit einem Zugang zu einer Küche möglich ist und inwiefern es zu einem Verkauf der am Standort des BfW verfügbaren Großküche kam und ob dies in Anbetracht von Wirtschaftlichkeit ggf. rückgängig zu machen ist oder diese kurzfristig ersetzt werden kann;
  2. wie der Bedarf an psychosozialer Betreuung sichergestellt werden kann.

 

2. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den Jugendhilfeträgern im Sozialraum zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um Geflüchteten schnell ein niedrigschwelliger Zugang zu den Angeboten im Sozialraum zu ermöglichen. Es soll zudem sichergestellt werden, dass Angebote allen Anwohner:innen und Geflüchteten gleichermaßen zur Verfügung stehen.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen ob zusätzliche Bedarfe in den Einrichtungen der Jugendhilfe entstehen und sollte dies der Fall sein, die Mittel bei der Fachbehörde einzuwerben.

 

3. Es wird gebeten, den zuständigen Regionalausschuss, den Sozialausschuss und den Jugendhilfeausschuss über die weiteren Entwicklungen in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten.

 

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