21-5230

Geflüchtete im Marie-Bautz-Weg - Bedarfe abdecken Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drs. 21-5202

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.05.2022
Sachverhalt

 

Seit Mitte des letzten Jahres entwickelt sich die Zahl der in Hamburg ankommenden Geflüchteten stetig nach oben. Insbesondere der Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundene Fluchtbewegung nach Europa führt auch in Hamburg zu einem höheren Bedarf an Möglichkeiten zur Unterbringung von Geflüchteten. Im Marie-Bautz-Weg befindet sich das ehemalige Berufsförderungswerk, welches eigentlich inklusive der Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden sollte.

 

Durch den aktuell-dringenden Bedarf sollen kurzfristig nun die weit über 200 Wohneinheiten der Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung gestellt werden. Schon im Mai werden die ersten Menschen untergebracht werden, wobei vor allem Mütter mit ihren Kindern an diesem Standort untergebracht werden sollen. Diese besonders zu schützende Personengruppe benötigt spezifische Bedarfe wie Aufenthalts- und Bewegungsmöglichkeiten sowie einen Zugang zu Möglichkeiten der Selbstversorgung. Dabei sollen kurzfristig vor allem räumlich-nahe Aufenthalts- und Bewegungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden, um das Ankommen im Stadtteil zu erleichtern und kurze Wege zu gewährleisten.

 

Langfristig muss der gesamte Sozialraum in den Blick genommen werden, so wie es im gesamten Bezirk erforderlich ist, die soziale Infrastruktur dem Bevölkerungswachstum anzupassen. Dabei ist es entscheidend, ein Angebot für alle Menschen mit Fluchtgeschichte, die in Farmsen untergebracht sind, zu finden. Flucht ist an sich schon eine Grenzerfahrungen für die betroffenen Menschen und es muss dem Eindruck entgegen geschritten werden, dass es zwischen den Geflüchteten eine Zweiklassengesellschaft gebe.

 

Der Nutzung hat die Bezirksversammlung bereits am 07.04.2022 zugestimmt (Drs. 21-5070)

 

Dieses vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Verwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, zu prüfen,
  1. bleibt
  2. bleibt
  3. wo ortsnah Angebote von Trägern der Spielmobilarbeit erbracht werden können, hierbei ist insbesondere gemeinsam mit dem Grundeigentümer zu prüfen, ob der Sportplatz Hermelinweg, der direkt an den Marie-Bautz-Weg grenzt, hierzu kurzfristig zur Verfügung stünde und genutzt werden könne; ergänzt hierbei ist insbesondere gemeinsam mit der Erich-Kästner-Schule, die den Sportplatz Hermelinweg für ihren Unterricht nutzt, und dem Grundeigentümer zu prüfen, ob dieser Sportplatz, welcher direkt an den Marie-Bautz-Weg grenzt, hierzu kurzfristig zur Verfügung stünde und genutzt werden könne.
  1. bleibt
  2. bleibt

 

 

Anhänge

keine Anlage/n