Gefährlicher Radweg Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.11.2025 (Drs. 22-2543)
Letzte Beratung: 05.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.45
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung und die zuständige Verkehrsbehörde möge die in der Eingabe geschilderte Situation prüfen und bewerten.
Es soll dabei geprüft werden, wie der Fahrradweg an der benannten Stelle besser für Autofahrer sichtbar gemacht und somit die Sicherheit für Fahrradfahrende erhöht werden kann. Außerdem soll geprüft werden, ob etwaige Maßnahmen ggf. im Rahmen der anstehenden Baumaßnahme für den Anschluss des Rahlstedt Centers an das Fernwärmenetz umgesetzt werden können. Weiterhin soll das Centermanagement eingebunden werden, und die problematische
Abbiegesituation, welche durch rechts und Linksabbieger in die unterschiedlichen Zufahrten für
LKW Anlieferung und der Parkhauszufahrt, die zu Konfliktsituation auf dem Fahrradweg führen,
zu lösen.
Der Regionalausschuss Rahlstedt und die Petentin / der Petent sind über die Ergebnisse und
die geplanten Maßnahmen zu informieren.
Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 38 nimmt wie folgt Stellung:
Vorweg ist festzuhalten, dass die in der Beschlussempfehlung aufgeführten Vorschläge bereits in der letzten Regionalausschusssitzung hinreichend durch Herrn Schmidt ablehnend erläutert wurden.
Die von dem Ideengeber subjektiv wahrgenommene Gefährdungslage entspricht nicht den objektiven Gegebenheiten sowie den polizeilichen Feststellungen.
Zur objektiven Gefahrenanalyse wird das Programm EUSKA (elektronische Unfallsteckkarte) herangezogen, um zu überprüfen, ob an der betreffenden Örtlichkeit eine Unfallhäufung vorliegt. Eine solche Häufung wäre ein Indikator für eine objektiv als gefährlich einzustufende Verkehrssituation.
Die Auswertung der Unfallstatistiken zeigt aber, dass im genannten Abschnitt der Mecklenburger Straße in den letzten drei Jahren kein Verkehrsunfall im Zusammenhang mit Abbiegevorgängen oder ähnlichen Vorfällen aufgetreten ist. Infolgedessen wird der Bereich als unauffällig und verkehrlich unbedenklich eingestuft.
Nach eingehender Prüfung ist daher festzuhalten, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Verkehrszeichens 138 „Vorsicht Radfahrer“ gemäß den einschlägigen verkehrsrechtlichen Richtlinien und Normen derzeit nicht gegeben sind. Weder die vorhandenen Verkehrs- noch Unfallstatistiken noch die örtliche Verkehrsstruktur lassen eine Notwendigkeit für die Anbringung dieses Hinweisschildes erkennen.
Die bauliche Maßnahme zur Erneuerung des roten Fahrbahnbelages fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats 38, sondern unterliegt dem Straßenbaulastträger des Bezirksamtes. Eine entsprechende Anfrage wurde bereits am 07.11.2025 an die zuständige Abteilung des Bezirksamtes weitergeleitet.
Vor dem Hintergrund dieser Feststellungen und Bewertungen sieht die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 38 daher keinen Anlass, dem Vorschlag des Bürgers sowie der Eingabe in der Beschlussempfehlung zur Aufstellung des Verkehrszeichens 138 „Vorsicht Radfahrer“ zu folgen.
Das Bezirksamt nimmt ergänzend zur Stellungnahme des PK38 wie folgt Stellung:
Der beschriebene Bereich befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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