20-3676

Gefährlicher Begegnungsverkehr Bushaltestelle Doberaner Weg Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.10.2016 (Drs. 20-3334.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Fachbehörde möge in Zusammenarbeit mit dem Betreiber Lösungsmöglichkeiten entwickeln und umsetzen, damit ein Durchfahren der Busanlage am Doberaner Weg durch Radfahrer verhindert wird. Gleichzeitig sind die Radfahrer darüber zu informieren, wie sie das Teilstück

des Doberaner Wegs zwischen der Einmündung Amtsstraße und der Einmündung Boytinstraße

(Fahrtrichtung nach Nord-Osten) der StVO entsprechend befahren sollen. Dem Regionalausschuss möge über die Ergebnisse schnellstmöglich berichtet werden.

 

Im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 38 nimmt die Verkehrsdirektion 5 als Zentrale Straßenverkehrsbehörde wie folgt Stellung:

 

Der Gehwegbereich der Busanlage Doberaner Weg hat eine Breite von insgesamt etwa 8,15 Meter; hiervon weist der Warteflächenbereich eine Breite von ca. 3,40 Meter auf. Der Bereich der Fahrradbügel ist mit ca. 2,10 Meter bemessen, so dass für den reinen Gehweg noch ca. 2,65 Meter verbleiben.

 

Im Bereich der Busanlage Doberaner Weg ist der Gehweg für Radfahrer von der Amtsstraße kommend in Richtung Norden durch VZ 1022-10 StVO freigegeben.

Hintergrund ist zum einen der Schulanmarschweg und zum anderen die in diesem Bereich durch das Bezirksamt Wandsbek zahlreich aufgestellten Fahrradständer.

Zum Schulanmarschweg ist anzumerken, dass ein Großteil der Schüler aus dem Bereich Alt-Rahlstedt die Unterführung der Amtsstraße in Richtung Doberaner Weg benutzt (hier ist der rechte Gehweg ebenfalls für Radfahrer frei gegeben) und dann entweder über den Fußgängerüberweg an der Einfahrt zur Busanlage nach links auf den baulichen Radweg des Heestweg in Richtung Gymnasium Rahlstedt fährt oder aber nach rechts auf dem Gehweg der Busanlage über die Oldenfelder Straße (hier ist ebenfalls der Gehweg für Radfahrer freigegeben) zur Stadtteilschule und Gymnasium Oldenfelde.

 

Die Nutzung des (linken) Gehweges für Radfahrende in südliche Richtung ist sowohl in der Oldenfelder Straße wie auch im Bereich der Bushaltestelle Doberaner Weg nicht zulässig. Eine Beschwerdelage ist hieraus am Polizeikommissariat 38 bisher nicht erwachsen. Etwaige Maßnahmen erfolgten bisher im Rahmen vorhandener Ressourcen durch den Streifendienst.

 

Eine Auswertung der Unfalllage der letzten drei Jahre hat ergeben, dass sich im Bereich der Busanlage keine Unfälle zwischen Fußgängern und Radfahrern ereignet haben.

 

Aus den o.a. Gründen wird eine Wegordnung des VZ 1022-10 StVO aus Sicht der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariat 38 nicht befürwortet.

 

Eine Ortsbegehung hat gezeigt, dass die Markierung (VZ 296 StVO) im Bereich der Ausfahrt der Busanlage stark abgefahren ist.  Das Bezirksamt Wandsbek erhielt mit der Bitte um Nachmarkierung am 19.10.2016 durch das Polizeikommissariat 38 Kenntnis.

 

Von Seiten des Polizeikommissariats 38 ist eine verstärkte Überwachung der Busanlage angestrebt, um das unzulässige Befahren des Gehweges in Gegenrichtung zu unterbinden.

Weiterhin erfolgt eine Einbindung der Polizeiverkehrslehrer, um die Schüler für das Thema des rücksichtsvollen Radfahrens / Umgangs im Straßenverkehr zu sensibilisieren.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n