20-2769

Gefährliche Verkehrssituationen an der Einmündung vom Pfeilshofer Weg in die Saseler Chaussee entschärfen Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2016 (Drs. 20-2544.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, eine Halteverbotszone in ausreichender Länge vor dem Haus Pfeilshofer Weg 40 bis zur Einmündung in die Saseler Chaussee einzurichten, um die oben geschilderte Gefahrenquelle zu beheben.

 

Die Straßenverkehrsbehörde am PK 35 hat die Situation vor Ort überprüft, bewertet und festgestellt, dass es an der Einmündung tatsächlich regelmäßig zu unfallträchtigen Situationen kommt. Sich begegnende Fahrzeuge können nicht aneinander vorbeifahren, weil im Pfeilshofer Weg Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand bis unmittelbar in den Einmündungsbereich hinein parken. Die Fahrzeugführer sind dann zum Rangieren gezwungen. Teilweise müssen Fahrzeuge in der Saseler Ch. vor dem Abbiegen warten, oder gar aus dem Pfeilshofer Weg auf die Hauptverkehrsstraße Saseler Ch. zurücksetzen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es hier zwingend geboten, am rechten Fahrbahnrand des Pfeilshofer Wegs (in Richtung Saseler Ch.)  eine Haltverbotsstrecke (VZ 283-10 und VZ 283-30) anzuordnen. Diese Maßnahme erscheint geeignet, die unfallträchtigen Situationen zu beseitigen. Die erforderliche straßenverkehrsbehördliche Anordnung wurde hier gefertigt und dem Bezirksamt Wandsbek zur Anhörung übersandt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n 

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