Gefährliche Verkehrssituation am Margarethenhof entschärfen BV-Beschluss vom 04.06.2020, Drs. 21-1435.1
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Behörde wird gebeten, Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, um die oben
geschilderte gefährliche Situation vor dem Margarethenhof zu entschärfen wie z.B. die Einführung eines Parkverbots für den verkehrsberuhigten Bereich. Dem Regionalausschuss soll über die Ergebnisse berichtet werden.
Die Straßenverkehrsbehörde am PK 35 teilt mit:
Die Tempo- 30- Strecke vor dem Altenheim Margarethenhof wurde am 04.06.2018 vom PK 35 straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Das Bezirksamt Wandsbek stellte die Beschilderung am 12.11.2018 auf.
In der Folge ereigneten sich in diesem Bereich (Wohldorfer Damm zwischen den Hausnummern 152 – 176) acht polizeilich registrierte Verkehrsunfälle. Dabei wurde eine Person leicht verletzt; es waren 7 Pkw, 1 Radfahrer, 2 Lkw und 3 andere Fahrzeuge beteiligt.
Sechs dieser Unfälle ereigneten sich im Jahr 2019, die letzten beiden ereigneten sich im März 2020.
Im Einzelnen ereigneten sich folgende Verkehrsunfälle:
Demnach ereigneten sich seit Einrichtung der Tempo- 30- Strecke drei Verkehrsunfälle, bei denen am rechten Fahrbahnrand Fahrzeuge parkten.
Das PK 35 hat bisher keine Erkenntnisse, dass es aufgrund der dort legal parkenden Fahrzeuge zu nennenswerten Verzögerungen des Verkehrsflusses kommt; hierzu gibt es hier keine Be-schwerdelage.
Haltende oder parkende Fahrzeuge führen generell zu einer Verlangsamung des Verkehrs, dies ist besonders auf Tempo- 30- Strecken und in Tempo- 30- Zonen auch gewollt.
Das Verkehrszeichen (VZ) 283 darf gem. der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) nur dort angeordnet werden, wo die Verkehrssicherheit, die Flüssigkeit des Verkehrs oder der öffentliche Personennahverkehr dies erfordern. Diese Voraussetzungen liegen nach hiesiger Bewertung nicht vor.
Unabhängig davon würde die Anordnung eines Haltverbots im Bereich des Pflegeheims Margarethenhof nur zu einer räumlichen Verlagerung der parkenden Fahrzeuge führen. Dies würde letztendlich zu keiner Lösung des beschriebenen „Problems“ führen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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