Gefährliche U-Turns am Saseler Markt unterbinden Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.09.2018 (Drs. 20-6302.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, die Situation vor Ort zu prüfen und ggf. straßenverkehrsbehördlich einzugreifen, um möglichen Gefahrensituationen entgegenzuwirken.
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Polizeikommissariat 35 (PK 35):
Am PK 35 liegen keine Erkenntnisse über gefährliche Wendemanöver (sog. „U-Turns“) an der Einmündung Saseler Markt/ Saseler Parkweg vor.
In den vergangenen drei Jahren haben sich an dieser Örtlichkeit erfreulicherweise keine Ver-kehrsunfälle im Zusammenhang mit wendenden Fahrzeugen ereignet.
Die Verkehrszeichen und Markierungen in diesem Bereich entsprechen den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen gemäß § 45 (9) StVO nur ange-ordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Die erforderliche Gefahrenlage begründet sich dabei im Wesentlichen durch das Vorhandensein objektiv nachvollziehbarer Fakten.
Diese Voraussetzungen sind, wie oben begründet, nicht gegeben. Daher wird das PK 35 an der fraglichen Einmündung keine weiteren straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen erlassen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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