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Gefährliche Situationen im Wohngebiet: Linie 562 braucht endlich eine verlässliche Lösung Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.4

Sachverhalt

Seit der Umstellung der Buslinie 562 auf 12-Meter-Solobusse kommt es im Abschnitt zwischen Bahnhof Rahlstedt und Eichwischen immer wieder zu gefährlichen Situationen im Straßenraum. Besonders in engen Wohnstraßen wie der Bordesholmer Straße, der Eutiner Straße, dem Warnemünderweg und dem Ebersmoorweg berichten Anwohnerinnen und Anwohner von regelmäßigem Überfahren von Gehwegen, ausschwenkenden Bushecks und riskanten Begegnungen insbesondere für Kinder auf dem Schulweg sowie für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen.

Bereits am 04.10.2023 wurde die Problematik durch die Eingabe „Gefahrenbericht Buslinie 562“ im Regionalausschuss Rahlstedt auf die Tagesordnung gebracht. Als Reaktion wurde per Spontanantrag (Drs. 21-7800) einstimmig beschlossen, Polizei und Fachbehördenzur erneuten Prüfung der Befahrbarkeit mit Solobussen aufzufordern.

Die Stellungnahmen hierzu sind in der Mitteilungsvorlage 21-8084 dokumentiert. Das Polizeikommissariat PK 38 musste dabei einräumen, dass die im Rahmen einer Busbereisung im Juni 2023 festgestellten „unauffälligen“ Bedingungen nicht mit der tatsächlichen Verkehrssituation im Alltag übereinstimmen. Eine Sensibilisierung der Fahrerinnen und Fahrer sowie die Prüfung alternativer Linienführungen durch Hochbahn, VHH und BVM wurden empfohlen.

Parallel dazu stellte die CDU-Fraktion in Drs. 21-8324 einen Antrag, der sowohl eine Streckenänderung als auch den Wiedereinsatz kleinerer Busse fordert. Auch dieser Antrag stützt sich auf die Eingabe betroffener Bürgerinnen und Bürger und adressiert konkrete Erwartungen an die Behörden.

Eine Kleine Anfrage an den Senat (Drs. 23/940) vom Juli 2025 griff die Thematik erneut auf. Die Antwort des Senats fiel ernüchternd aus: Zwar sei eine Auftrennung der Linie 562 „eine Option in Prüfung“, sie sei jedoch weder geplant noch terminiert und abhängig von künftigen Haushaltslagen sowie allgemeinen Angebotsentwicklungen im Stadtgebiet.

Diese zögerliche Haltung ist angesichts der seit über zwei Jahren bekannten Sicherheitsprobleme nicht mehr hinnehmbar. Die Situation bleibt für Anwohnende unzumutbar, während Behörden auf Zeit spielen. Mit Blick auf die anstehende Fertigstellung des ZOB Rahlstedt (2026) und die Inbetriebnahme der S4 (2027) eröffnet sich ein konkretes Zeitfenster, in dem endlich strukturelle Lösungen geschaffen werden können sowohl im Betriebskonzept als auch bei Linienführung und Fahrzeugwahl.

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss
  1. Die zuständige Fachbehörde wird aufgefordert, eine verbindliche verkehrsplanerische Neuplanung der Buslinie 562 im Abschnitt Bahnhof Rahlstedt Eichwischen zu veranlassen. Ziel ist eine klare, zeitlich terminierte Neuordnung, die die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt und bestehende Sicherheitsrisiken im Straßenraum konsequent beseitigt.
  2. Die bisherige Haltung des Senats, wonach eine Linienauftrennung „weder geplant noch terminiert“ sei und allein unter finanziellen Vorbehalten stehe, wird scharf kritisiert. Es handelt sich hierbei nicht um eine haushaltstechnische Randfrage, sondern um eine grundlegende Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung der Lebensqualität in einem dicht besiedelten Wohnquartier.
  3. Die Neuplanung soll insbesondere folgende Optionen einbeziehen:
    a. Eine Teilauftrennung der Linie 562, bei der der Abschnitt Bahnhof Rahlstedt Eichwischen separat mit kleineren Fahrzeugen (z. B. Midibussen) betrieben wird.
    b. Alternative Linienführungen zur gezielten Entlastung besonders enger und konfliktträchtiger Straßenzüge.
    c. Die Integration der Linie 562 in ein überarbeitetes, zukunftsfähiges Liniennetz im Vorfeld der Inbetriebnahme der S4.
  4. Hochbahn, VHH und die zuständigen Fachbehörden werden aufgefordert, gemeinsam tragfähige Betriebskonzepte für diese Varianten zu entwickeln. Diese sollen sofern möglich konkrete Angaben zu Fahrplänen, Umsteigemöglichkeiten, Fahrzeugkapazitäten und Fahrzeugtypen enthalten.
  5. Die Ergebnisse dieser Neuplanung sind dem Regionalausschuss Rahlstedt bis spätestens zum 1. Quartal 2026 vorzulegen. Es ist nachvollziehbar darzustellen, welche Maßnahmen kurzfristig umsetzbar sind und welche mit der Inbetriebnahme des ZOB und der S4 verknüpft werden können.

Der Regionalausschuss Rahlstedt ist regelmäßig und zeitnah über den Fortgang zu informieren.

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Lokalisation Beta
Rahlstedter Bahnhofstraße Bordesholmer Str. Rahlstedt

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