21-6707

Gefährdung Poppenbütteler Chaussee für alle nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer:innen entschärfen Abschnitt: Einmündung Bushaltestelle Mesterbrooksweg bis Nr. 3 Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.03.2023
Sachverhalt

 

Auf dem Streckenabschnitt Poppenbütteler Chaussee von der Einmündung der Bushaltestelle Mesterbrooksweg bis zum Restaurant Lenz (Poppenbütteler Chaussee Nr. 3) stadtauswärts hat der Fußweg statt der Mindestbreite von 2,50 m folgende Maße:

Einmündung Bus-Wendestelle Mesterbrooksweg: 1,80 m

he Hausnr. 29:     1,65 m

In der Kurve:      1,80 m

vor der Seniorenwohnanlage, Hausnr. 23:  1,80 m

Hausnr. 21      1,92 m

Frisör, Hausnr. 11     1,74 m

Hausnr. 9:      1,74 m

Hausnr. 7:      1,94 m

zwischen Hausnr. 7 und 5a:    1,88 m

Hausnr. 5a:      1,62 m

Bushaltestelle Lohe:     1,90 m

Restaurant Lenz, Hausnr. 3:    2,50 m

 

Dieser Streckenabschnitt ist Teil eines Schulweges zur Grundschule Duvenstedter Markt.

 

In Höhe der Hausnummer 23 befindet sich eine Seniorenwohnanlage.

 

Auf diesem „Fußweg“ ist zusätzlich das Fahrrad fahren in einer Richtung erlaubt (Service-Lösung).

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h abgesehen von 30 km/h im Bereich der Seniorenwohnanlage.

 

Durch die Streckenführung und die Führung der Nebenanlagen in einer Rechtskurve und die straßennahe Bebauung ist die Situation auf den Nebenanlagen sehr unübersichtlich.

 

In der straßenverkehrstechnischen Planung der Poppenbütteler Chaussee ist von Hausnummer 19 bis zur Einmündung der Bushaltestelle Mesterbrooksweg zusätzlicher Grunderwerb geplant, sodass der Fußweg in diesem Teilstück auf dann durchgängig 2m verbreitert würde.

 

Problematik:

 

Auch unter der Annahme, dass die Sanierung wie geplant erfolgt, bleibt dieser Straßenabschnitt durch Enge, Unübersichtlichkeit und die hohe Geschwindigkeit der Fahrzeuge für alle nicht motorisierten Verkehrsteilnehmenden ein hohes Gefährdungspotenzial. Besonders gefährdet sind Senior:innen und Schulkinder.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie das Gefährdungspotenzial auf dem beschriebenen Streckenabschnitt erheblich deutlich werden kann.

 

Anhänge