Gedenkort von Moltke Kleine Anfrage vom 04.02.2019
Die Christus-Kirchengemeinde Wandsbek plant mit privaten Geldern ein Denkmal bzw. einen sogenannten DenkRaum für den Widerstandskämpfer Helmuth James Graf von Moltke. Der Antrag wurde als Eingabe im Juni 2018 eingereicht, die Öffentlichkeit mit der Einladung zum Öffentlichen Anhörverfahren am 30. Januar 2019 informiert.
Das Denkmal soll auf dem öffentlichen Grundstück Schloßstraße 78 gegenüber dem Bezirksamt errichtet werden. Die Kirche erbittet einen Unterstützungsbeschluss durch die Wandsbeker Politik und eine Sondernutzungsgenehmigung zur Errichtung des Denkmals.
Auf der Anhörung selbst gab es Kritik an dem Umstand, dass das Denkmal keine Verbindung zu den zahlreichen Gruppen des Widerstands in Wandsbek ermöglicht und mit dem Namen Moltke die Erinnerungskultur in Wandsbek vereinnahmt wird.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt: 14.02.2019
Fragen der Finanzierung liegen bei der Kirchengemeinde und nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes.
Die bisher künstlerisch begründeten Konzeptvorstellungen des Bildhauers zur Tiefe des Objekts präferieren einen leicht keilförmigen Grundriss der Mauer mit einer schmaleren (Gesicht) und einer breiteren Seite (Hinterkopf), wobei die größte Breite bislang circa 70 Zentimeter betragen soll. Die tatsächlich erforderlichen Dimensionen würden sich im Fall einer Realisierung, je nach gewählter Materialität und Bauweise, auch aus den hierfür jeweils vorab zu erbringenden statischen Berechnungen und Standsicherheitsnachweisen ergeben.
Es handelt sich um ein Projekt der Christuskirchengemeinde, für das nach Kenntnis des Bezirksamtes durch die Initiatoren private Fördermittel eingeworben wurden und weitere eingeworben werden sollen. Bislang liegt darüber hinaus dem Bezirksamt kein Antrag auf Förderung vor.
Mit wiederkehrenden Verunreinigungen des Objekts z. B. durch Graffitis ist zu rechnen. Als Initiator und Eigentümer des Kunstwerks steht die Christuskirche Wandsbek in der Pflicht und Verantwortung zur Pflege und Reinhaltung. Die hierfür aufzuwendenden Kosten hängen von der Art und Häufigkeit der Verunreinigungen wie auch von der Materialität des Objekts ab und können daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht belastbar benannt werden. Die damit zusammenhängenden Fragen wären im Rahmen einer noch zu schließenden Nutzungsvereinbarung mit den Initiatoren zu klären und in entsprechenden Auflagen festzuschreiben.
Nach bisherigem Kenntnisstand verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der Christuskirchengemeinde.
Die beabsichtigte Errichtung des Denkmals auf öffentlichem Grund bedingt die vorherige aktive Einbindung und Zustimmung der Bezirksversammlung und ihrer Gremien sowie des Bezirksamtes als Grundeigentümer. Die umfasst das Gesamtwerk bestehend aus dem baulichem Objekt und seiner örtlichen Präsentation, den möglichen vor Ort aufgestellten Hinweis – und Texttafeln wie auch die beabsichtigte Hintergrund- und Begleitinformationen, die auf der intendierten Internetseite zum Denkmal bereitgestellt werden. Die erforderliche Einbindung der politischen Gremien und der öffentlichen Verwaltung könnte im Rahmen der unter 4. genannten Nutzungsvereinbarung festgeschrieben werden.
Diese Frage kann vom Bezirksamt nicht beantwortet werden.
Das Bezirksamt steht einer Prüfung geeigneter Vorschläge aus der Bezirksversammlung grundsätzlich positiv gegenüber.
Das Bezirksamt würde eine mögliche Initiative der Bezirksversammlung im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen und konstruktiv begleiten, wie es dies auch in der Vergangenheit bei Aktivitäten der Bezirksversammlung getan hat.
keine Anlage/n
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