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Gedenkort von Moltke Kleine Anfrage vom 04.02.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Die Christus-Kirchengemeinde Wandsbek plant mit privaten Geldern ein Denkmal bzw. einen sogenannten DenkRaum für den Widerstandskämpfer Helmuth James Graf von Moltke. Der Antrag wurde als Eingabe im Juni 2018 eingereicht, die Öffentlichkeit mit der Einladung zum Öffentlichen Anhörverfahren am 30. Januar 2019 informiert.

Das Denkmal soll auf dem öffentlichen Grundstück Schloßstraße 78 gegenüber dem Bezirksamt errichtet werden. Die Kirche erbittet einen Unterstützungsbeschluss durch die Wandsbeker Politik und eine Sondernutzungsgenehmigung zur Errichtung des Denkmals.

Auf der Anhörung selbst gab es Kritik an dem Umstand, dass das Denkmal keine Verbindung zu den zahlreichen Gruppen des Widerstands in Wandsbek ermöglicht und mit dem Namen Moltke die Erinnerungskultur in Wandsbek vereinnahmt wird.


Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:        14.02.2019

  1. Sind dem Bezirksamt die privaten Geldgeber bekannt?
    Wenn ja, um welche Personen bzw. Institutionen handelt es sich und wie hoch ist die gespendete Summe?
    Wenn nein, warum nicht?

Fragen der Finanzierung liegen bei der Kirchengemeinde und nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes.

  1. Nach Angabe der Christus-Kirche ist als Denkmal eine Mauer von 6,50 Metern Länge und von 3,60 Metern Höhe geplant. Welche Tiefe wird das Denkmal an der breitesten Stelle haben?

Die bisher künstlerisch begründeten Konzeptvorstellungen des Bildhauers zur Tiefe des Objekts präferieren einen leicht keilförmigen Grundriss der Mauer mit einer schmaleren (Gesicht) und einer breiteren Seite (Hinterkopf), wobei die größte Breite bislang circa 70 Zentimeter betragen soll. Die tatsächlich erforderlichen Dimensionen würden sich im Fall einer Realisierung, je nach gewählter Materialität und Bauweise, auch aus den hierfür jeweils vorab zu erbringenden statischen Berechnungen und Standsicherheitsnachweisen ergeben.

  1. Geht das Bezirksamt davon aus, dass für die Errichtung des Denkmals öffentliche Gelder benötigt werden?
    Wenn ja, in welcher Höhe?
    Wenn nein, warum nicht?

Es handelt sich um ein Projekt der Christuskirchengemeinde, für das nach Kenntnis des Bezirksamtes durch die Initiatoren private Fördermittel eingeworben wurden und weitere eingeworben werden sollen. Bislang liegt darüber hinaus dem Bezirksamt kein Antrag auf Förderung vor.

  1. Ein Mauerwerk auf öffentlichem Grund mit diesen Ausmaßen läuft Gefahr, beschmutzt und verunziert zu werden. Wer wird künftig für die Pflege und Reinhaltung des Denkmals zuständig sein und mit welchen Kosten dürfte zu rechnen sein?

Mit wiederkehrenden Verunreinigungen des Objekts z. B. durch Graffitis ist zu rechnen. Als Initiator und Eigentümer des Kunstwerks steht die Christuskirche Wandsbek in der Pflicht und Verantwortung zur Pflege und Reinhaltung. Die hierfür aufzuwendenden Kosten hängen von der Art und Häufigkeit der Verunreinigungen wie auch von der Materialität des Objekts ab und können daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht belastbar benannt werden. Die damit zusammenhängenden Fragen wären im Rahmen einer noch zu schließenden Nutzungsvereinbarung mit den Initiatoren zu klären und in entsprechenden Auflagen festzuschreiben.

  1. Bleibt das auf öffentlichem Grund errichtete Denkmal Eigentum der Christus-Kirche oder geht es in den Besitz der Stadt über?

Nach bisherigem Kenntnisstand verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der Christuskirchengemeinde.

  1. Wer verfügt nach Errichtung des Denkmals rechtlich über die Deutungshoheit und welchen Einfluss hat das Bezirksamt auf Hinweistafeln und die geplante Website DenkRaum Moltke?

Die beabsichtigte Errichtung des Denkmals auf öffentlichem Grund bedingt die vorherige aktive Einbindung und Zustimmung der Bezirksversammlung und ihrer Gremien sowie des Bezirksamtes als Grundeigentümer. Die umfasst das Gesamtwerk bestehend aus dem baulichem Objekt und seiner örtlichen Präsentation, den möglichen vor Ort aufgestellten Hinweis und Texttafeln  wie auch die beabsichtigte Hintergrund- und Begleitinformationen, die auf der intendierten Internetseite zum Denkmal bereitgestellt werden. Die erforderliche Einbindung der politischen Gremien und der öffentlichen Verwaltung könnte im Rahmen der unter 4. genannten Nutzungsvereinbarung festgeschrieben werden.

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die Familie von Moltke von dem Vorhaben informiert ist bzw. eine aktive Unterstützung vorhanden ist?

Diese Frage kann vom Bezirksamt nicht beantwortet werden.

  1. Im Bezirk Wandsbek liegen zahlreiche Stolpersteine für jüdische Mitbürger und für politisch verfolgte Widerstandskämpfer. Es fehlt aber ein Erinnerungsort für die große Zahl bekannter und unbekannter Menschen, die in Wandsbek Widerstand gegen das NS-Regime geleistet haben.
    Welche Schritte sind erforderlich, um für diese Menschen einen würdigen Erinnerungsort zu schaffen?

Das Bezirksamt steht einer Prüfung geeigneter Vorschläge aus der Bezirksversammlung grundsätzlich positiv gegenüber.

  1. Wie ist die Position des Bezirksamts zur Erarbeitung eines Erinnerungskonzepts durch Fachleute und Bezirksversammlung für die große Zahl der Menschen, die sich in Wandsbek und Eilbek unter Einsatz ihres Lebens gegen den Nazi-Terror gewehrt haben?

Das Bezirksamt würde eine mögliche Initiative der Bezirksversammlung im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen und konstruktiv begleiten, wie es dies auch in der Vergangenheit bei Aktivitäten der Bezirksversammlung getan hat.

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