20-6370

Gebietsuntersuchung für eine Städtebauliche Erhaltungsverordnung in Alt-Rahlstedt - Zwischenbericht des Gutachters

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Gemäß Beschluss des Planungsausschusses am 20.02.2018 (Drs. 20-5590) wurde die Verwaltung gebeten, ein Verfahren für den Erlass einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung für Teilbereiche von Alt-Rahlstedt rund um die südliche Amtsstraße und angrenzende Bereiche einzuleiten.

Zwischenzeitlich hat das Bezirksamt die Aufstellung einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet Buchwaldstraße – Am Ohlendorfturm – Brockdorffstraße – Heidegängerweg beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20.04.2018 im Amtlichen Anzeiger ortsüblich bekannt gemacht.

Die Verwaltung hat unterdessen die Arbeitsgemeinschaft MOR Architekten und CO-Zukunft beauftragt, die städtebauliche Eigenart des Untersuchungsgebietes fachgutachterlich zu untersuchen. Vertreter der Büros werden in der Sitzung des Planungsausschusses einen Zwischenbericht zum Stand der Bearbeitung geben.

Eine öffentliche Informationsveranstaltung ist am 22. November 2018 in der Nähe des Untersuchungsgebietes vorgesehen.

Petitum/Beschluss

Der Planungsausschuss wird gebeten, den gutachterlichen Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Anhänge

Karte des Untersuchungsgebiets

Lokalisation Beta

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