Aus verschiedenen Hamburger Bezirken wird seit geraumer Zeit über verschiedene Formen der Religionsausübungim öffentlichen Raum berichtet. Hierzu zählen insbesondere Gebete und religiöse Zusammenkünfte in Parkanlagen, auf Gehwegen, öffentlichen Plätzen oder sonstigen frei zugänglichen Flächen. Derartige Nutzungen können je nach Umfang Auswirkungen auf die allgemeine Nutzung des öffentlichen Raums, den Fußgängerverkehr sowie das Sicherheits- und Ordnungsempfinden der Anwohner haben.
Zugleich stellt sich die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage entsprechende Nutzungen genehmigt werden, welche behördlichen Zuständigkeiten bestehen und in welchem Umfang entsprechende Sondernutzungsgenehmigungen im Bezirk Wandsbek bislang erteilt wurden.
Dies vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung:
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Ist das Bezirksamt Wandsbek für die Erteilung von Sonder-nutzungsgenehmigungen im öffentlichen Raum zum Zwecke öffentlicher Religionsausübungen zuständig?
- Falls ja: Welche Abteilung des Bezirksamts ist hierfür zuständig?
- Falls nein: Welche Behörde beziehungsweise welches Bezirksamt ist hierfür federführend zuständig?
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Welche Sondernutzungsgenehmigungen zum Zwecke öffentlicher Religions-ausübungen hat das Bezirksamt Wandsbek seit 2025 erteilt? Bitte nach Örtlichkeit, Zeitraum und Art der Nutzung aufschlüsseln.
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Bestehen aus den Vorjahren noch laufende Sondernutzungsgenehmigungen für weitere Örtlichkeiten?
- Falls ja: Bitte Zeitraum, Ort, Größe der genehmigten Fläche in Quadratmetern
sowie Anzahl der genehmigten Veranstaltungen beziehungsweise
Versammlungen angeben.
- Falls nein: Warum wurden keine mehrjährigen Genehmigungen erteilt?
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Wie viele Anträge auf Sondernutzungsgenehmigungen zum Zwecke öffentlicher Religionsausübungen im öffentlichen Raum seit 2025 vom Bezirksamt Wandsbek aus welchen Gründen abgelehnt? Bitte die Ablehnungsgründe, soweit sinnvoll, tabellarisch nach Art der Begründung und Anzahl der Fälle darstellen.
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Für wie viele Veranstaltungen beziehungsweise Zusammenkünfte religiöser Art oder von religiösen Trägern und Verbänden wurden seit dem Jahr 2025 Genehmigungen erteilt beziehungsweise versagt? Bitte nach Art der Veranstaltung sowie Anzahl der Genehmigungen und Ablehnungen aufschlüsseln.
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Wurden dabei abweichend von § 2 Absatz 1 Satz 2 der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün und Erholungsanlagen einzelnen Akteuren Gebühren oder sonstige Kosten in Rechnung gestellt?
- Falls ja: Welchen Akteuren wurden welche Kosten in Rechnung gestellt und
aus welchen Gründen?
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Sind dem Bezirksamt Wandsbek seit dem Jahr 2025 Fälle über öffentliche Religionsausübungen im öffentlichen Raum bekannt geworden, die ohne entsprechende Genehmigung beziehungsweise ohne vorherige Antragstellung durchgeführt wurden?
- Falls ja: Um wie viele Fälle handelte es sich, an welchen Orten fanden diese
statt und welche Maßnahmen wurden seitens der zuständigen Behörden
ergriffen?
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Sind dem Bezirksamt Wandsbek seit dem Jahr 2025 Beschwerden aus der Bevölkerung über öffentliche Religionsausübungen im öffentlichen Raum bekannt geworden?
- Falls ja: Wie viele Beschwerden gingen ein, welche Orte waren betroffen und
welchen Gegenstand hatten die jeweiligen Beschwerden?