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"Gärten des Grauen" statt "begrünter und gärtnerisch gestalteter Bepflanzung" - Was unternimmt der Bezirk Wandsbek gegen Schottergärten? Kleine Anfrage vom 15.08.2022

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Nach § 9 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) „Nicht überbaute Flächen, Vorgärten“ gilt ein Versiegelungsverbot [1. „wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen“] und ein Gebot, Flächen „durch Begrünung und Bepflanzung gärtnerisch zu gestalten“ [2.]. Immer noch hält sich der Marketing-Slogan „Hamburg ist eine grüne Stadt“. Leider sieht die Realität in den Bezirken von Hamburg bis in die Peripherie großzügiger Vorort-Vorgärten immer trauriger aus: Geprägt von den Farben Weiß, Grau bis Anthrazit-Schwarz vermehren sich die „Gärten des Grauens“ – tote Gärten aus Kies-, Schotter-Gestein und Felsblöcken bis hin zu bizarren Gestaltungen und Mobiliar aus Porzellan, Metall und Kunststoff.

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) beurteilt: "Schottergärten widersprechen jedem Gedanken zur Verbundenheit mit der Natur". Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hebt hervor, dass sich in Gärten vor allem mehr heimische Blühpflanzen und Stauden, Sträucher und Bäume mit Blüten und Früchten, die Bienen, Schmetterlingen, Vögeln und anderen Kleintiere Nahrungsquelle und Lebensraum dienen, finden sollten.

Im kompletten Gegensatz dazu sind „Gärten des Grauens“ ökologisch nahezu wertlos. Zudem haben sie starke negative Folgen für das Kleinklima. Sie heizen sich vor allem im Sommer sehr stark auf und (Stark-)Regenfälle werden nicht im Boden aufgenommen und können Hochwassergefahr verursachen. Begrünte Flächen dagegen sorgen für Schatten und Verdunstungskälte, Regen wird aufgenommen, versickert und wird im Boden gespeichert.

 

In der Drucksache 21-2972, Antwort auf die Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, SPD-Fraktion wird dargelegt, dass im Bezirk Eimsbüttel über 450 Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände nach HBauO durchgeführt wurden (im abgefragten Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021). Der Bezirk Wandsbek verfügt über eine Vielzahl von privaten Vorgärten und Freiraumflächen von Wohnanlagen die als Garten- und Aufenthaltsflächen für die Freizeit und zur Erholung genutzt werden. Auch hier breiten sich die Schottergärten bedauerlicherweise immer stärker und unerlaubt aus. Wie wird dem entgegengewirkt, zum Wohle von Mensch, Tier, Natur und Klima?

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:                  

 

1)      Wie viele Meldungen von Bürgerinnen und Bürger zu Schottergärten sind beim Bezirksamt Wandsbek eingegangen?

 

2)      Wie viele Schottergärten hat das Bezirksamt Wandsbek in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 festgestellt?

 

3)      Welche Maßnahmen wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 bei den festgestellten Schottergärten eingeleitet? Es sind die Maßnahmen und die jeweilige Anzahl mitzuteilen.

 

4)      Wie und durch wen kontrolliert das Bezirksamt Wandsbek Schottergärten?

 

5)      Kontrolliert das Bezirksamt Wandsbek selbstständig, ob Schottergärten vorliegen (durch Außendienst) oder erfolgt eine Prüfung lediglich nach Meldungen durch die Bevölkerung?

 

6)      Prüfen die Wegewarte oder Grünaufsicht im Rahmen Ihrer Tätigkeit das Vorliegen von Schottergärten und melden diese der entsprechenden Stelle? Wenn ja, wer, wie und an wen? Wenn nein, wieso nicht?

 

7)      Prüfen und sanktionieren Wegewarte, Personal der Grünaufsicht, bezirkliche Baumprüfer oder Mitarbeiter des WBZ Naturschutz auf Außenterminen das Vorhandensein von

a)      Schottergärten

b)      untypische Bepflanzungen („Annektieren“ von öffentlichen Straßenbegleitgrün) durch nicht-heimische Zierpflanzen, Formschnitt-Gehölze oder Hecken

c)      Eingriff in den im öffentlichen Raum (angrenzend an private Liegenschaften) durch Verdichtung (z.B. Plattenlegen, Treppenanlagen, Schotter)

d)      Abstellen von Mülltonnen, Fahrzeugen und Hängern sowie Errichtung von Stellplatzanlagen

 

Bitte Nennung der Maßnahmen und Häufigkeit (a-d) in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022.

 

 

 

 

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