21-0588.2

Fußgängertunnel unter der Robert-Schumann-Brücke sichern Beschlussvorlage des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-         Ursprünglicher Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 21-0588) im Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek am 13.11.2019

-         Einstimmig geändert beschlossen; ein Punkt des ursprünglichen Petitums wurde vertagt (s. Drs. 21-0588.1)

 

Der Fußgängertunnel unter der Robert-Schumann-Brücke ist ein viel genutzter Weg um von Wandsbek nach Marienthal zu kommen und trotzdem kommt es vor, dass Menschen über die Brücke, die nur für Autos zugelassen ist, spazieren, weil sie nicht wissen, wo diese Fußgängerunterführung ist.

Dieser Fußgängertunnel wird am späten Abend und in der Nacht niedrig frequentiert.
Dadurch wurden die Wände des Tunnels verunstaltet, Lampen kaputt geschlagen und andere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verübt bzw. versucht auszuüben.

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek möge beschließen:

Petitum/Beschluss

1.    Die zuständige Behörde wird aufgefordert, den Fußgängertunnel auf beiden Seiten mindestens 100 Meter vor dem Tunnel auszuweisen.

 

2.   Die zuständige Behörde wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Videoüberwachung im Fußgängertunnel möglich ist.

 

3.   Die zuständige Behörde wird gebeten zu prüfen, ob an den Ab- und Aufgängen zum Tunnel zusätzliche Beleuchtung angebracht werden kann.

 

Anhänge

keine Anlage/n