20-3911

Fußgängerbrücke am Rückhaltebecken Osterbek an der Straße Am Luisenhof Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.11.2016 (Drs. 20-3530)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Bezirksversammlung bittet

  1. den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, den derzeit geplanten Abriss der Fußgängerbrücke beim Osterbek Höhe Straße Am Luisenhof nicht durchzuführen, da derzeit Alternativen m Bezirk erörtert werden.
  2. die Verwaltung, einen Referenten in den Regionalausschuss zu entsenden, um über die aktuelle Nutzung des Rückhaltebeckens Osterbek zu berichten.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

Auf Basis der Zustandsbewertung der im Jahr 2015 durchgeführten Bauwerksprüfung lässt die tragende Konstruktion der Brücke einen befristeten Aufschub bei der Neubauplanung zu. Zur Gewährleistung der Stand- und Verkehrssicherheit sind die nichttragenden Bauteile, insbesondere Bohlenbelag und Geländer, die sich in der Zuständigkeit des Bezirksamts befinden, vom Bezirksamt Wandsbek instand zu setzen. Neue Erkenntnisse, z.B. durch weitere Bauwerksprüfungen, können zu einer kurzfristigen Änderung dieser Einschätzung führen.

 

Zu 2.

Das Rückhaltebecken liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Wandsbek.

 

Das Bezirksamt nimmt ergänzend wie folgt Stellung:

 

zu 1.

Der von der BWVI bestätigte Bedarf an der Erneuerung der nichttragenden Bauteile, wie Bohlenbelag und Geländer, ist wird vom Bezirksamt als nicht wirtschaftlich eingestuft. Die Wirtschaftlichkeit einer solchen Maßnahme ist aufgrund des Abschreibungszeitraums für Holzbrücken von fünfzehn Jahren nicht gegeben. Die mit der Drucksache 20-3039 erfolgte Mitteilung, dass nur ein Rückbau in Betracht kommt, wurde vom am 07.07.2016 vom Regionalausschuss Bramfeld – Steilshoop - Farmsen-Berne  zur Kenntnis genommen.

 

Nach dem Grundsatz der Landeshaushaltsordnung ist die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Mitteln (Wirtschaftlichkeit)  anzustreben. Die günstigste Zweck-Mittel-Relation besteht in diesem Fall in einem Rückbau der Holz-Fußgängerbrücke, da sich ein Umwandern des Rückhaltebeckens Barenbleek mit einem geringfügigen Umweg weiter realisieren lässt und die Brücke für wasserwirtschaftliche Zwecke nicht benötigt wird. Der Umweg beträgt sechsundneunzig Meter, davon verlaufen fünfzehn Meter über die Straßenbrücke „Am Luisenhof“.

 

Der derzeitige Aufschub des Rückbaus führt dazu, dass die Verkehrssicherheit auf der gesperrten Brücke de facto nicht zu gewährleiten ist, da die Absperrung immer wieder durch Unbekannte  beseitigt wird.

 

zu 2.

Die aktuelle Nutzung des Rückhaltebeckens Barenbleek ist die wasserwirtschaftliche Nutzung zur Kappung von Hochwasserspitzen. Die umgebenden Gehölzflächen sowie die Unterhaltungswege sind der Wasserwirtschaft zugeschlagen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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