20-7328

Für Sofortmaßnahmen und eine nachhaltige Strategie zur Verbesserung der Spielplatzsituation in Wandsbek Debattenantrag der Fraktionen von SPD und Grüne, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Kinderspielplätze sind für unsere Kinder eine wichtige Begegnungs- und Erfahrungsstätte im Verlauf ihrer Entwicklung. Sie helfen sowohl bei der Schärfung der motorischen als auch der sozialen Fähigkeiten, weshalb sie wichtige Orte, gerade auch für das gesellschaftliche Miteinander, darstellen. Unser Anliegen muss es daher sein ein Angebot von modernen, gut ausgestatteten und freizugänglichen Spielplätzen flächendeckend über den gesamten Bezirk zu schaffen. Um ein solches modernes Spielangebot in ganz Wandsbek auch weiterhin sicherzustellen, ist abhängig vom baulichen Zustand entweder die Grundinstandsetzung einiger öffentlicher Spielplätze erforderlich oder die erstmalige Herstellung. Diese Maßnahmen werden nicht unwesentliche Personal- als auch Investitionskosten für die nächsten Jahre begründen. Die rot-grüne Bezirkspolitik hatte stets die Familienpolitik zum Schwerpunkt. Diesem Weg treu bleibend ist es der ausdrückliche Wille der Koalition die öffentlichen Spielplätze in Wandsbek stetig zu sanieren, fit für die Zukunft zu machen und unseren Weg des familienfreundlichen Bezirks konsequent weiterzugehen.

 

Laut dem Bezirksamt weist Wandsbek eine Vielzahl von Spielplätzen mit einem hohen Sanierungsbedarf auf. Darüberhinaus sind einige Standorte (Rahlaukamp, Immenredder, Wildgansstraße, Friedrich-Ebert-Damm und Boltwischen) zwar im Bebauungsplan als Spielplätze ausgewiesen gleichwohl hat eine bauliche Realisierung noch nicht stattgefunden. Bei letzteren ist für die nächsten Jahre die sog. „erstmalige Herstellung“ das Ziel. Bei denjenigen Spielplätzen, die einen unverhältnismäßig hohen Sanierungsbedarf aufweisen, ist einem Neubau im Sinne einer Grundinstandsetzung (neue Spielgeräte sowie Neuanordnung der Gesamtanlage) den Vorrang zu geben.

 

Der Bezirksversammlung Wandsbek ist wichtig, dass der Sanierungsstau nach und nach konsequent abgebaut wird. Die Entwicklung einer auf Nachhaltigkeit setzenden Strategie zur Verbesserung der Spielplatzsituation in Wandsbek wird dabei helfen. Dabei sollten u.a. folgende Kriterien zur Priorisierung der Maßnahmen zu berücksichtigt werden:

a.) der derzeitige Zustand, b.) der Bedarf im Stadtteil und c.) der Zeitpunkt der letzten Sanierung. An jenen Standorten die keine Grundinstandsetzung benötigen ist darauf zu achten, dass auch kleine Maßnahmen, wie etwa die Erneuerung von Spielgeräten, kontinuierlich umgesetzt werden, um die Attraktivität aufrecht zu halten und einer Verwahrlosung zuvor zu kommen. Hier ist das Sanierungsprojekt für kleinere Maßnahmen mit dem Namen „Erneuerung Spielgeräte aus Sondermitteln“ (siehe Drucksache 20-7118) zugrundzulegen und eine Fortführung über die Jahre 2018/2019 hinaus zu prüfen.

 

Besonders bedeutungsvoll bei diesen Vorhaben ist eine umfassende Bürgerbeteiligung.

Durch die gezielte Einbindung von Kindern und Jugendlichen etwa bei der Auswahl der Spielgete, kann die Attraktivität der Spielplätze noch gesteigert werden.

Alle diese Maßnahmen zusammengenommen werden in den nächsten Jahren dazu führen, dass eine große Anzahl an öffentlichen Spielplätzen in Wandsbek zu modernen und familienfreundlichen Orten entwickelt werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek unterstützt die Maßnahmen zur Verbesserung der Spielplatzsituation in Wandsbek. Die Verwaltung wird aufgefordert,

 

1.) als Sofortmaßnahme einen Projektsteuerer für die Grundinstandsetzung von drei öffentlichen Spielplätzen zu beauftragen und den entsprechenden Planungsaufwand im Arbeitsprogramm Management des öffentlichen Raumes Bereich Stadtgrün (MR 31) für 2019 zu priorisieren.

 

2.) zum Ende der Legislatur (26. Mai 2019) eine nachhaltige Strategie zur Verbesserung der Spielplatzsituation in Wandsbek vorzulegen mit dem Ziel zukünftig 3-4 Spielplätze pro Jahr entweder einer Grundinstandsetzung oder der erstmaligen baulichen Herstellung zuzuführen.

 

3.) bei der Reihenfolge der Grundinstandsetzungen sollten u.a. folgende Kriterien herangezogen werden. Diese sind ggf. durch Erkenntnis aus dem Projekt „Aufbau eines Erhaltungsmanagements Grünanlagen“ zu ergänzen bzw. zu modifizieren.

a)      ZUSTAND

(Grundlage sind die Ergebnisse aus den regelmäßigen Spielplatzkontrollen (TÜV), langfristig ist das Erhaltungsmanagement Spielplätze einzubeziehen)

b)      BEDARF

(die Sozialstruktur des Stadtteils (bspw. Wohnverhältnisse, demografische Entwicklungen), Anzahl der Anwohnerinnen und Anwohner)

c)       ZEITPUNKT der letzten Sanierung

 

4.) zu prüfen, ob das umfangreiche Sanierungsprojekt (im Arbeitsprogramm unter „Erneuerung Spielgeräte aus Sondermitteln“) zur Instandsetzung diverser alter Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen des Bezirks in Zusammenarbeit mit der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) auch für die Jahre 2020/21 weitergeführt werden kann.

 

5.) Kinder und Jugendeinrichtungen (Schulen, Kitas) aus dem Umfeld bei der Neuanordnung der Gesamtanlage sowie bei der Auswahl von Spielgeräten einzubeziehen.

 

6.) zu Beginn eines jeden Jahres eine aktualisierte Liste der Maßnahmenfertigstellungen im Bereich Spielplätze sowohl dem Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (UGV) als auch dem Ausschuss für Soziales und Bildung (ASB) vorzulegen.

 

 

 

Anhänge

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