20-4163

Für eine sichere Wohnstraße: Tempo 30 im Buchenkamp Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.01.2017 (Drs. 20-3879)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten,

  1. für die Straße Buchenkamp zwischen Eulenkrugstraße und U-Bahnlinie die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h anzuordnen.
  2. Die Bezirksversammlung Wandsbek über die Umsetzung zu informieren.

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt wie folgt Stellung:

In Abstimmung mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und unter Beteiligung der Hochbahn wurde der Einrichtung einer Tempo-30 Zone im Buchenkamp bereits im November 2016 im Rahmen einer Eingabe an die Bürgerschaft zugestimmt.

 

Die Herstellung der baulichen Voraussetzungen liegt als zuständiger Straßenbaulastträger beim Bezirksamt Wandsbek. Nach Abschluss der bezirklichen Planungen und auf dessen Grundlage kann die örtliche Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat 35 eine Tempo-30 Zone anordnen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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