Für eine sichere Wohnstraße: Tempo 30 im Buchenkamp Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.01.2017 (Drs. 20-3879)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten,
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt wie folgt Stellung:
In Abstimmung mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und unter Beteiligung der Hochbahn wurde der Einrichtung einer Tempo-30 Zone im Buchenkamp bereits im November 2016 im Rahmen einer Eingabe an die Bürgerschaft zugestimmt.
Die Herstellung der baulichen Voraussetzungen liegt als zuständiger Straßenbaulastträger beim Bezirksamt Wandsbek. Nach Abschluss der bezirklichen Planungen und auf dessen Grundlage kann die örtliche Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat 35 eine Tempo-30 Zone anordnen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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