20-3084

Für eine Bebauung am Petunienweg mit Augenmaß Beschluss der Bezirksversammlung vom 04.09.2014 (Drs. 20-0152)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

1. Unter Berücksichtigung der Eigenart der näheren Umgebung spricht sich die Bezirksver-sammlung Wandsbek dafür aus, dass die drei nördlichen Gebäude der geplanten Bebauung am Petunienweg Höhe Saselbergring maximal mit drei Vollgeschossen zuzüglich eines nicht als Vollgeschoss ausgeprägtem Staffelgeschosses errichtet werden.

2. Bei der Gestaltung soll auf den teilweise mit Klinkerfassaden versehenen Bestand im Umfeld Bezug genommen werden.

3. Die Verwaltung beauftragt ein Verkehrsgutachten, das die Auswirkungen der zukünftigen Wohnverdichtung auf die bereits jetzt problematische Nutzungsintensität durch den Individualverkehr insbesondere im Petunienweg, aber auch in den Straßen des näheren Umfelds prognostiziert. Dabei sollen weiterhin mögliche Maßnahmen der Lenkung des fließenden Verkehrs, der Ordnung des ruhenden Verkehrs sowie bauliche Veränderungen im Straßenraum untersucht werden. Ziel soll die verkehrliche Beruhigung der engen Wohnstraßen und ein Zugewinn an Sicherheit insbesondere für die Kinder und Jugendlichen sein, die die ansässigen Schulen und Sportstätten besuchen.

4. Der in diesem Bereich vorhandene Baumbestand soll möglichst weitgehend erhalten bleiben.

5. Es wird durch den Planungsausschuss eine öffentliche Anhörung durchgeführt, bei der durch die Verwaltung der aktuelle Planungsstand vorgestellt wird. Ein Vertreter des Bauherrn wird dazu als Referent eingeladen und das fertig gestellte Verkehrsgutachten wird durch das beauftragte Büro präsentiert. Außerdem soll dargestellt werden, inwieweit der Baumbestand von den Maßnahmen des Wohnungs- und des Straßenbaus betroffen ist und welche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind.

6. Im Entwurf des Wandsbeker Wohnungsbauprogramms wird die Darstellung der Potentialfläche Petunienweg an die aktuelle Planung mit Geschosswohnungsbau und den näher definierten Bauflächen im nördlichen und im südlichen Teil angepasst.

7. Es werden 50% der Wohneinheiten im öffentlich geförderten Wohnungsbau errichtet.

8. Mindestens 50% der Dachfläche sollen durch Photovoltaik-Module belegt sein.

9. Der zuständigen Fachbehörde wird empfohlen,

a) ihre Bauplanung für die Schulflächen mit den Trägern der Bauprojekte auf den Sportflächen und des Wohnungsbaus zu koordinieren und so die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner des Petunienwegs und der näheren Umgebung so gering wie möglich zu halten;

b) darauf hinzuwirken, dass in gemeinsamen Abstimmungen bestmögliche Lösungen für die Schaffung von Stellplatzflächen gefunden werden.

 

Zum Beschluss nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Zu 1:

Der am 09.01.2014 eingereichte Vorbescheidsantrag Saselbergring 14 ruhte bisher, da für eine Bescheidung das Verkehrsgutachten abzuwarten war. Die ADSG wurde darüber am 29.09.2014 informiert. Nachdem nun das Verkehrsgutachten vorliegt (s. Antwort zu 3.), wird das Verfahren entsprechend des Beschlusses fortgeführt.

 

Zu 2:  

Siehe Antwort zu 1.

 

Zu 3:

Eine Verkehrstechnische Untersuchung, bei der die Schulwegsicherung in der Straße Weid-ende einbezogen wurde, ist von der Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH MASUCH + OLBRISCH erstellt und dem Wirtschafts- und Verkehrsausschuss am 26.05.2016 vor-gestellt worden.

 

Zu 4:  

Siehe Antwort zu 1.

 

Zu 5:

Am 07.06.2016 wurde diese Angelegenheit vom Planungsausschuss in den Regionalaus-schuss Alstertal überwiesen.

Das Bauvorhaben und das Verkehrsgutachten werden dort voraussichtlich Anfang September 2016 (geplant in der Sitzung am 07.09.) vorgestellt. (Nähere Einzelheiten ergänzt ggf. BVG).

 

Zu 6:  

Im Rahmen der Aktualisierung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2015 wurde die Darstellung der Potenzialfläche Petunienweg/Saselbergring 14-22 entsprechend angepasst (vgl. Drucksache: 20-0164 – PLA 16.09.2014 – Top 6.1 Bezirkliches Wohnungsbauprogramm 2015 / Entwurf - Zustimmung zur Behördenabstimmung)

 

Zu 7:  

Siehe Antwort zu 1.

 

Zu 8:  

Siehe Antwort zu 1.

 

Zu 9:

Eine Antwort der Finanzbehörde lag zur BV am 11.12.2014 vor.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n