Für ein pestizidfreies Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2020 (Drs. 21-0966)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zum Beschluss:
Zu II Nr. 1.:
Die BWVI kann der geforderten Vorgehensweise aus den genannten Gründen nicht entsprechen. Dieser Weg entspricht nicht den rechtlichen Vorgaben des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
Eine in der Vergangenheit mehrfach geforderte vertragliche Verpflichtung zum ökologischen Anbau wäre ebenfalls nicht zielführend, da Betriebe dadurch von Fördermöglichkeiten abgeschnitten würden, die aufgrund haushalts- und wettbewerbsrechtlicher Vorgaben nur für Bewirtschafter bestehen, die die ökologische Bewirtschaftung auf freiwilliger Basis durchführen.
Hier besteht keinerlei Ermessensspielraum. Die Förderung darf nur als Anreiz gewährt werden, welche bei einer Verpflichtung wegfallen würde. Die Öko-Förderung stellt regelmäßig eine wichtige Einnahmequelle für die ökologisch wirtschaftenden Betriebe dar. Daher ist diese Forderung kontraproduktiv zur Erreichung des Senatsziels zur Steigerung der Flächen, die ökologisch bewirtschaftet werden.
Hilfsweise wird bei der Vergabe städtischer Pachtflächen ökologisch wirtschaftenden Betrieben bei ansonsten gleicher fachlicher Eignung Vorrang eingeräumt (siehe auch Agrarpolitisches Konzept 2025, Drs. 21/18512).
Zu II Nr. 2.:
Die unter II Nr. 1. genannten Gründe gelten auch für die Flächen städtischer Gesellschaften. Im Bereich der öffentlichen Unternehmen sind aktuell keine Pachtverträge für Flächen der Stadt mit landwirtschaftlicher Nutzung vorhanden.
Zu II Nr. 3.:
Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind nach § 4 des Allgemeines Eisenbahngesetzes (AEG) verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisenbahninfrastruktur in einem betriebssicheren Zustand zu halten.
Die BWVI ist bezüglich des Verzichts des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pestiziden in Kontakt mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen Deutsche Bahn Netz AG (DB), Hamburg Port Authority (HPA), AKN Eisenbahn AG (AKN) und Hamburger Hochbahn AG (HHA) getreten.
HPA
Bisher sind der HPA im Eisenbahnbereich keine praxisnahen, alternativen Verfahren bekannt, die den Anforderungen an die Sicherheit entsprechen. Auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden kann aktuell nicht verzichtet werden.
Unabhängig davon beteiligt sich die Hafenbahn der HPA über Verbände an der Suche nach Alternativen.
AKN
Ein Verzicht auf die chemische Vegetationskontrolle ist zurzeit in den Betriebsgleisen der AKN noch nicht möglich. Die Vegetationskontrolle dient der Sicherheit und Stabilität des Verkehrsweges. Die Ausbringung erfolgt von zugelassen Fachfirmen, randscharf mit Abdriftschutz, sodass angrenzende zu schützende Flächen außerhalb des Schotterbettes nicht beeinträchtigt bzw. tangiert werden. Der Unternehmer haftet für die regel- und vorschriftskonforme Ausbringung.
Derzeit prüft die AKN Alternativen zur chemischen Vegetationskontrolle durch Strom und bereits früherer thermischer Verfahren. Liegt hierzu die Einsatz- und Genehmigungsvoraussetzung vor, wird die AKN darauf zurückgreifen.
HHA
Die HHA setzt in ihren Gleisanlagen lediglich Herbizide – auf ein Mindestmaß reduziert – zur Vegetationskontrolle ein. Auf diese chemische Vegetationskontrolle kann derzeit nicht verzichtet werden. Thermische Vegetationskontrollen als Alternative zu chemischen Vegetationskontrollen sind aufgrund zahlreicher Einbauten im Gleisbereich bei der HHA nicht geeignet. Mechanische Alternativen bedingen die Reinigung bzw. den Austausch des Schotterbettes und sind neben deutlich höheren Instandhaltungskosten mit größeren Unterbrechungen des U-Bahn-Betriebes verbunden. Nach Kenntnisstand der HHA ist im Bereich der chemischen Vegetationskontrolle derzeit kein Produkt mit ähnlicher Wirksamkeit, wie die derzeit eingesetzten, auf dem Markt verfügbar.
Die HHA prüft zusammen mit Industriepartnern kontinuierlich Alternativen, letztmalig im Dezember 2019.
DB
Die DB plant bis Ende 2022 aus der Glyphosatanwendung auszusteigen. Bereits in diesem Jahr 2020 wird die DB den Einsatz von Glyphosat um die Hälfte reduzieren. Ergänzend zur chemischen Vegetationspflege setzt die DB künftig verstärkt auf mechanisch-manuelle Verfahren, um den Gleisbereich von Bewuchs frei zu halten und damit einen sicheren Bahnbetrieb zu gewährleisten.
Um das Ausstiegsziel zu erreichen, arbeitet die DB daran, Alternativen zu Glyphosat zu entwickeln. Dazu wurden drei Verfahren identifiziert, die als mögliche Alternativen zu Glyphosat im Gleisbereich zum Einsatz kommen könnten und die aktuell geprüft werden: Der Einsatz von Heißwasser, elektrischem Strom und UV-C-Licht. Bis auf den Heißwassereinsatz befinden sich die genannten Verfahren in einem sehr frühen Entwicklungsstadium und müssen zunächst für den Gleisbereich verfügbar gemacht werden, um den hohen technischen Anforderungen zu entsprechen und die Sicherheit des Bahnbetriebes zu gewährleisten.
Darüber hinaus sind auch mögliche Umweltauswirkungen zu untersuchen, um den hohen Anforderungen des Boden-, Gewässer- und insbesondere auch des Artenschutzes gerecht zu werden. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Untersuchungen werden die Verfahren für einen operativen Einsatz im Gleisbereich angepasst.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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