Freigabe von Grundstücken in Bramfeld Antrag der CDU-Fraktion
Der Bebauungsplan Bramfeld 33 vom 2. März 1970 hält Straßenverkehrsflächen (1759, 1760, 1761,1762, 1763 und 1764, Hinweis: letzteres Flurstück ist durch die aktuellen Flurstücknummern 7778 und 7779 zu ersetzen) vor. Mit Drucksache 22/183 teilt der Senat mit, dass eine oberirdische Inanspruchnahme dieser Grundstücke nicht vorgesehen ist. Die Straßenverkehrsflächenfestsetzungen des Bebauungsplans Bramfeld 33 seien für straßenverkehrliche Zwecke erfolgt.
Diese bestünden zwar unabhängig von der Planung der U-Bahn-Linie U5 fort. Mit Drucksache 22/8036 teilt der Senat jedoch mit, dass in den nächsten Jahren hier keine straßenverkehrliche Planungen vorgesehen sind.
Das Anliegen, die Zweckbindung herauszunehmen, ist schon vor Jahren im Rahmen der Bürgerfragestunde formuliert worden. Die politischen Parteien meinten, dass dies nach Abschluss der Planungen der U-Bahn-Linie U5 geprüft werden solle. Nun sind die Planungen abgeschlossen.
Die CDU-Fraktion stellt hierzu folgenden Antrag:
Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne möge beschließen:
keine Anlage/n