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Freigabe "Fußweg" Stadtbahnstraße / Bereich Wendeschleife Horstweg: Unfallrisiko minimieren Antrag der FDP-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Beim Einreichen des FDP-Antrags (Regionalausschuss Alstertal/13.11.2019) auf Absenkung der Bordsteine an der Wendeschleife Horstweg/Stadtbahnstraße war der Sachstand so, dass der Gehweg parallel zur Stadtbahnstraße, die Wendeschleife Horstweg umlaufend, auch für Radfahrer freigegeben war (Bild 1).

Nach Hinweis von Bürgern aus diesem Bereich hat eine Ortsbesichtigung Ende Dezember ergeben, dass das Schild „Radfahrer frei“ zwischenzeitlich demontiert wurde (Bild 2). Die Bürger beklagten, dass die zur Schule/Gymnasium fahrenden Kinder/Jugendlichen jetzt, wollten sie sich korrekt verhalten, die Straße nutzen müssen. Die Stadtbahnstraße ist insbesondere zu Berufsverkehrszeiten stark befahren, ein Überholen mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu Radfahrern nur sehr selten möglich.

Verkehrsbeobachtungen an 5 Werktagen/Schulbeginn seit Schulstart 2020 (Zeitraum: 7:25 Uhr bis 7:50 Uhr) haben ergeben, dass

-          zwischen 30 (Regenwetter) und 60 vor allem jugendliche Radfahrer den jetzigen Gehweg nutzen, wie zuvor, als er noch für Radfahrer frei war

-          der Gehweg in dieser Zeit von 2-3 Fußgängern genutzt wurde (vor allem Hundeauslauf)

-          das Miteinander von Radfahrern und den vereinzelten Fußgängern rücksichtvoll und unproblematisch verlief

-          3 Radfahrer die Straße nutzten, darunter einer mit Kind-Anhänger (zwischen PKW-Berufsverkehr und Last-/Lieferwagen eine Herausforderung für alle Seiten)

Die Verkehrsbeobachtung hat insofern ergeben, dass die Aufhebung der Nutzungserlaubnis für Radfahrer auf dem benannten Weg erstens nicht dem Bürgerbedarf entspricht und zweitens – würden sich die Bürger/Schüler an die rechtlichen Bedingungen halten und im Berufsverkehr auf der zweispurigen Straße fahren – ein deutliches Gefährdungsrisiko entstanden ist. Durch die Wieder-Freigabe des Gehwegs auch für die Radnutzung würde eine Entspannung der Verkehrsbelastung und eine deutliche Erhöhung der Sicherheit – ohne Belastung der Fußgänger – für die Radfahrer, insbesondere die Schüler entstehen.

 

Bei Vergleichen mit anderen Wegen „Gehweg/Rad frei“ im Bereich Alstertal/Walddörfer hat sich gezeigt, dass in dem Antrag zugrunde liegenden Fall der entsprechende Weg auch nicht besonders eng oder enger ist als an Vergleichsstellen, allerdings durch nicht gepflegte Randbewachsung (kein Rückschnitt überhängender Bewachsung) in seiner Nutzungsbreite in solchen Situationen etwas eingeschränkt.

 

Laut STVO heißt es zu Zeichen 239: „"Die Freigabe des Gehwegs zur Benutzung durch Radfahrer durch das Zeichen 239 mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei" kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar ist".
Nicht definiert ist hier die Breite des Weges als Grundlage für die erweiterte Nutzungserlaubnis – es gibt also einen Ermessensspielraum. Diesen gilt es im Sinne der Gefährdungsminimierung zu nutzen.

 

Petitum/Beschluss

 

Die zuständigen Behörden werden aufgefordert, den benannten Gehweg wieder zu einem Weg für Fußgänger mit Nutzungserlaubnis für Radfahrer zu machen und das entsprechende Schild wieder anzubringen.

Zusätzlich werden die zuständigen Behörden aufgefordert, durch Pflege des Weges (Beschneidung der Randbepflanzung) für eine Nutzung des Weges in voller vorgesehener Breite zu sorgen.

 

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