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Frahmredder: Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrer und Fußgänger zwischen Stadtbahnstraße und Saseler Chaussee Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.02.2020 (Drs. 21-1043.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde sowie das Bezirksamt werden gebeten, zu prüfen,

1) wie die Verkehrssicherheit für Radfahrer im Frahmredder auf der nördlichen Seite zwischen

der Hausnummer 62 und der Stadtbahnstraße verbessert werden kann;

2) wie die Verkehrssicherheit für Radfahrer im Frahmredder auf der südlichen Seite zwischen

der Hausnummer 53b und der Stadtbahnstraße verbessert werden kann;

3) wie die Situation für Fußgänger im Frahmredder auf der nördlichen Seite zwischen der

Hausnummer 62 und der Stadtbahnstraße verbessert werden kann;

4) wie die Situation für Fußgänger im Frahmredder auf der südlichen Seite zwischen der

Hausnummer 47 und der Stadtbahnstraße verbessert werden kann;

5) dem zuständigen Regionalausschuss über die möglichen Maßnahmen zu berichten.

 

Im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt die Verkehrs-direktion wie folgt Stellung:

 

Grundsätzlich ist hier für die Planungen von Fuß- und Radwegen das Bezirksamt zuständig. Das gilt auch für die Beseitigung von möglicherweise vorhandenen baulichen Mängeln.

Soweit hier bekannt ist, gibt es fortgeschrittene Planungen für die Verbesserung der Verkehrssi-tuation in der Straße Frahmredder, nicht zuletzt durch den Bau der Veloroute 5. Die Ergebnisse dieser Planungen dürften hinlänglich bekannt sein.

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde gibt es derzeit keinen Handlungsbedarf, da keine Ver-kehrssicherheitsdefizite erkennbar sind. Dass an einzelnen Örtlichkeiten die Verkehrssituation komfortabler gestaltet werden könnte, wird von hier durchaus gesehen. Da es sich aber, wie oben beschrieben, um bauliche Mängel handelt, muss das Bezirksamt tätig werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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