21-7419

Fortsetzung der Sprach-Kitas in Hamburg und im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 18.07.2023

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Ab 01.07. bis 31.12.2023 wird die Fortsetzung des Sprach-Kitas-Programms aus

Landesmitteln in Höhe von ca. fünf Millionen Euro erfolgen. Damit ist eine Planungssicherheit für die Kita-Träger und Mitarbeitende bis zum 31.12.2023 erfolgt.

Ab 2024 ist die Zusammenlegung des bisherigen Landesprogramms „Kita-Plus“ und des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ zu einem neuen Landesprogramm

Kita-Plus 2.0“ (Arbeitstitel) geplant.

Konzeptionelle Vorarbeiten sowie Gespräche mit den Kita-Anbietern zur Ausgestaltung des neuen Landesprogramms haben bereits im 1.Quartal 2023 begonnen. Nach Aussagen der Fachbehörde am 27.03.2023 im Ausschuss Soziales der Bezirksversammlung Wandsbek wurde angestrebt, dass es bis zu den Sommerferien Klarheit vorliegt, bezüglich der geplanten Fortsetzung und zukünftigen Finanzierung des Hamburger Programms Kita-Plus ab 2024.

Es wurde jedoch erst am 21.06.2023 ein Beschluss der Kita-Vertragskommission nach § 26 Landesrahmenvertrag ‚Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen (LRV) gefasst, zur Umsetzung des Sprach-Kita-Programms auf Landesebene für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 („Landesprogramm Sprach-Kitas 2. Halbjahr 2023“) im Anschluss an das vom Bund zum 30. Juni 2023 endende Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“.

Die gelungene Arbeit beider Programme (Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ und Landesprogramm „Kita-Plus“) hat bisher schon wichtige Impulse für gesellschaftliche Teilhabe und verbesserte Bildungschancen für die Hamburger Kinder gesetzt.

Es ist daher erforderlich, dass diese Arbeit im neuen Landesprogramm „Kita-Plus 2.0“ (Arbeitstitel) auch verstärkt ab 2024 erfolgen kann.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörden:

 

  1. Warum wurde der Beschluss am 21.06.2023 zur Umsetzung des Sprach-Kitas Programmes auf Landesebene für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 erst so spät, vor dem Beginn am 1.Juli 2023 gefasst?

 

  1. Wurde sichergestellt, dass die bisherigen 277 Kindertageseinrichtungen, die am Bundesprogramm im 1. Halbjahr 2023 teilgenommen haben, auch im 2.Halbjahr 2023 ihre Arbeit uneingeschränkt fortführen konnten?
    1. Wenn ja, in welcher Form?
    2. Wenn nein, welche Einschränkungen oder Hindernisse gab es?

 

  1. Wann erfolgt der Beschluss der Kita-Vertragskommission nach § 26 Landesrahmenvertrag ‚Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen‘ (LRV), bezüglich der geplanten Fortsetzung und zukünftigen Finanzierung des Hamburger Programms Kita-Plus ab 2024 und welche Beschlüsse von anderen Gremien (u.a. Senat, Bürgerschaft) sind hierzu vorher noch erforderlich?

 

  1. Wie wird durch die Fachbehörde sichergestellt, dass die bisherigen 277 Kindertageseinrichtungen, die am Bundesprogramm im 1. Halbjahr 2023 teilgenommen haben, auch ab dem 01.01.2024 ihre Arbeit uneingeschränkt fortführen können?

 

  1. Welche weiteren Impulse werden von der Fachbehörde vom Landesprogramm „Kita-Plus 2.0“ erwartet, damit die bisherigen Erkenntnisse für gesellschaftliche Teilhabe und verbesserte Bildungschancen für die Hamburger Kinder noch verbessert werden kann?

 

  1. Welche weiteren Pläne hat die Fachbehörde damit die Sprachkompetenz, die eine Schlüsselqualifikation für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und eine wichtige Voraussetzung für den Bildungsverlauf und den beruflichen Erfolg sowie die gesellschaftliche Integration ist, noch weiter in Hamburg entwickelt wird?

 

  1. Welche Schwerpunkte werden von der Fachbehörde, in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Wandsbek, für den Bezirk Wandsbek gesetzt, damit die Fortsetzung und der Ausbau des Programms Sprach-Kitas auch in den sozial stark belasteten Stadtteilen, für Kontinuität und Verlässlichkeit in der inhaltlichen und strukturellen Förderung von Kindern aus sozial benachteiligten Familien bzw. Familien mit Migrations- oder Fluchthintergrund gewährleistet ist und mit den Sprach-Kitas eine Perspektive für die Zukunft in den einzelnen Stadtteilen aufgezeigt werden kann?

 

 

Anhänge

keine Anlage/n          

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.