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Fortschreibung des Bezirksroutenkonzept Kleine Anfrage vom 07.12.2022

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Auf der Website „hamburg.de“ heißt es zum Veloroutenkonzept:

Das Konzept des Hamburger Veloroutennetzes umfasst 14 stadtweite Routen mit einer Gesamtlänge von ca. 280 km. Dieses bezirks- und stadtteilübergreifende Netz bündelt den Alltagsradverkehr auf möglichst verkehrsarmen Strecken und verbindet die Wohngebiete der inneren und äeren Stadt mit den Stadtteilzentren und der City. Die Routen stellen das Grundgerüst des gesamtstädtischen Radverkehrsnetzes dar und bilden gleichzeitig das Rückgrat der bezirklichen Netze.

 

Weiter heißt es zum bezirklichen Radverkehrskonzept:

 

Das bezirkliche Radverkehrskonzept dient dazu, die Forderungen des Bündnisses für den Radverkehr auf bezirklicher Ebene weiterzuführen. Ziel des Konzeptes ist die Entwicklung einer bezirklichen Radverkehrslösung, die sich in die gesamtstädtische Veloroutenstrategie einfügt. Dabei soll das Netz der bestehenden Velo- und Freizeitrouten durch ein Netz aus Bezirksrouten ergänzt werden. Angestrebt wird eine Verdichtung des städtischen Netzes, um einen komfortableren Zugang zu den verschiedenen Radinfrastrukturen zu ermöglichen.“

 

Seit 2022 soll laut Website die Fortschreibung des Bezirksroutennetzes erarbeitet werden.

 

Deshalb fragen wir die Bezirksverwaltung:

 

  1. Auf welchem Stand bzw. in welcher Phase der Ausarbeitung befindet sich die Fortschreibung des Bezirksroutennetzes?

 

  1. Wie sieht der konkrete, erarbeitete Maßnahmenplan aus?

 

  1. Welche Handlungsempfehlungen ergeben sich aus der Fortschreibung in 2023, 2024 und 2025?

 

  1. Inwieweit werden die geplanten Maßnahmen und die Handlungsempfehlungen aus der Fortschreibung des Bezirksroutennetz in die aktuellen und zukünftigen Umbauplanungen und Grundinstandsetzungen von Straßen in Bezug auf Radwegeplanung in Wandsbek einbezogen bzw. berücksichtigt?

 

  1. Wenn keine Berücksichtigung stattfindet, warum nicht?

 

  1. Wenn eine Berücksichtigung stattfindet, in welcher Form?

 

  1. Laut Beschreibung soll der zu erarbeitende Netzplan sowohl ortsbezogene Handlungsempfehlungen für den Ausbau von Teilstrecken als auch allgemeine Maßnahmenansätze für den übergeordneten Umgang mit dem Netzausbau liefern.

Wie wird dieses Vorgehen durch wen wann koordiniert? Welche Dienststellen im Bezirksamt sind in die Planung und Umsetzung involviert?

 

  1. Wird die „Neuregelung des Baumschutzrechtes“ Auswirkungen auf die weitere Planung von Radverkehrs-Routen durch den Bezirk haben, und wenn ja, welche, und wenn nicht, warum nicht?

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n