Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten für Seniorinnen und Senioren Hier: Anträge der IGL Interessengemeinschaft um den Lentersweg e.V. und der ev.-luth. Kirchengemeinde Eilbek
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.
Folgende Anträge sind eingegangen:
Antragsteller Angebot Kosten Eigenanteil Beantragter
Zuschuss
IGL Interessengemeinschaft um den Lentersweg e.V. |
Ausflug einer Seniorengruppe (11 Damen) vom Hotel ins Sea Life, Timmendorfer Strand |
€ 281,70 |
€ 15,00 |
€ 266,70 |
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eilbek, Versöhnungskirche |
Bus-Tagesfahrt („Karpfenfahrt“) für Senior*innen, ca. 50Teilnehmer*innen |
€ 2.020,00 |
€ 1.420,00 |
€ 600,00 |
Gesamt |
€ 2.301,70 |
€ 1.435,00 |
€ 866,70 |
Die vorliegenden Anträge zählen zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.
Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, Gemeinsinn zu pflegen und zu stärken, durch Teilhabe den einen oder anderen Kontakt zu knüpfen sowie der Vereinsamungstendenz im Alter entgegenzuwirken und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen.
Die in dem Finanzierungsplan der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eilbek abgebildeten zu erwartenden Einnahmen i.H.v. € 1.350,00 finanzieren sich durch die Teilnehmer*innenbeiträge. Bei der geplanten Gruppengröße von 50 Teilnehmer*innen entstünde ein Kostenbeitrag von € 27,00/Teilnehmer*in.
Die im Finanzierungsplan der Interessengemeinschaft um den Lentersweg e.V. veranschlagten Eigenmittel i.H.v. € 15,00 sind vereinseigene Mittel, mit denen sich der Antragsteller an der Durchführung/Finanzierung des einmaligen Gemeinschaftsangebotes beteiligt.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.
Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahme wird gebeten.
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