20-7034

Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten für Seniorinnen und Senioren Hier: Anträge der ev.-luth. Markus-Kirchengemeinde und der ev.-luth. Oster-Kirchengemeinde

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit  können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.

Folgende Anträge sind eingegangen:

Antragsteller     Angebot Kosten      Eigenanteil Beantragter

Zuschuss

Ev.-Luth. Oster-Kirchengemeinde

Tagesausflug für Senior*innen  nach Plön mit Schifffahrt, ca. 55 Teilnehmer*innen

2.555,00

1.375,00

1.180,00

Ev.-Luth. Markus-Kirchengemeinde Hohenhorst Rahlstedt-Ost

Bus-Tagesfahrt für Senior*innen („Spargelausfahrt“), ca. 45 Teilnehmer*innen

1.600,00

640,00

   960,00

Gesamt

4.155,00

2.015,00

2.140,00

Die vorliegenden Anträge zählen zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.

Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, Gemeinsinn zu pflegen und zu stärken, durch Teilhabe den einen oder anderen Kontakt zu knüpfen sowie der Vereinsamungstendenz im Alter entgegenzuwirken und gemeinsame Aktiviten zu unterstützen.

Die in dem Finanzierungsplan der Ev.-Luth. Oster-Kirchengemeinde abgebildeten zu erwartenden Einnahmen i.H.v. € 1.375,00 finanzieren sich durch die Teilnehmer*innenbeiträge. Bei der geplanten Gruppengröße von 55 Teilnehmer*innen entstünde ein Kostenbeitrag von € 25,00/Teilnehmer*in.

Die im Finanzierungsplan der Ev.-Luth. Markus-Kirchengemeinde veranschlagten Eigenmittel i.H.v. € 640,00 sind kircheneigene Mittel, mit denen sich der Antragsteller an der Durchführung/Finanzierung des einmaligen Gemeinschaftsangebotes beteiligt.

Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.

Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.

Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Soziales und Bildung wird um Zustimmung zur Förderung der beiden Maßnahmen gebeten.

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