Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten für Seniorinnen und Senioren Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales und Bildung
Ausgangslage
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.
Folgende Anträge sind eingegangen:
Antragsteller Angebot Kosten Eigenanteil Beantragter
Zuschuss
1.)Kath. Familienbildungsstätte Hamburg e.V. |
Zwei Tagesausflüge für Senior*innen in die Umgebung von Schwerin; jeweils ca. 45 TN. |
€ 1.400,00 |
€ 400,00 |
€ 1.000,00 |
2.)Bürgerverein Wandsbek von 1846 e.V. |
Tagesausflug für Senior*innen nach Husum; ca. 48 TN |
€ 1.765,20 |
€ 816,00 |
€ 949,20 |
3.)Pfarrei St. Franziskus - St. Johannis-Gemeinde |
Ausflug für Senior*innen nach Undeloh und Umgebung; ca. 45 TN |
€ 2.286,00 |
€ 1.100,00 |
€ 1.186,00 |
4.)Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eilbek Friedens-/Osterkirche |
Zwei Adventsfeiern für Senior*innen; ca. 120 TN |
€ 995,00 |
€ 400,00 |
€ 595,00 |
5.)Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eilbek Friedens-/Osterkirche |
Ausflug für Senior*innen im Sommer 2019 nach Plön/Malente mit Schifffahrt; ca. 50 TN |
€ 2.053,00 |
€ 1.000,00 |
€ 1.053,00 |
Gesamt |
€ 8.499,20 |
€ 3.716,00 |
€ 4.783,20 |
Sachverhalt
Die vorliegenden Anträge zählen zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.
Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, Gemeinsinn zu pflegen und zu stärken, durch Teilhabe den einen oder anderen Kontakt zu knüpfen sowie der Vereinsamungstendenz im Alter entgegenzuwirken und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen.
Die Antragsteller 2.), 3), 4), 5) sind für ihr engagiertes Verhalten im Bereich der bezirklichen offenen Seniorenarbeit bekannt. In den zurückliegenden Jahren wurden von den o.g. Antragstellern vielfältige einmalige Gemeinschaftsangebote erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen.
Der Antragsteller zu 1.) stellt erstmalig einen Antrag auf Förderung eines einmaligen Gemeinschaftsangebote.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.
Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Die Bezirksversammlung stimmt der Förderung der aufgeführten Maßnahmen zu.
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