Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten für Senioren Hier: Antrag der Martin Luther King-Kirchengemeinde
Ausgangslage
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.
Folgender Antrag ist eingegangen:
Antragsteller Angebot Kosten Eigenanteil Beantragter
Zuschuss
Martin Luther King-Kirchengemeinde, Steilshoop |
Tagesausflug für Senior*innen nach Lüneburg (Stadtrundgang, Besuch des Weihnachtsmarktes) mit 55 Teilnehmer*innen |
€ 2.039,50
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€ 980,50
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€ 1.059,00 |
Gesamt |
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€ 2.039,50 |
€ 980,50 |
€ 1.059,00 |
Sachverhalt
Die Martin Luther King-Kirchengemeinde, Gründgensstraße 28, Steilshoop, stellt einen Antrag auf Förderung eines einmaligen Gemeinschaftsangebotes für Senior*innen.
Der vorliegende Antrag der Martin Luther King-Kirchengemeinde zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche offene Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.
Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, Gemeinsinn zu pflegen und zu stärken, durch Teilhabe den einen oder anderen Kontakt zu knüpfen sowie der Vereinsamungstendenz im Alter entgegenzuwirken und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen.
Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten zu erwartenden Einnahmen
i.H.v. € 980,50 finanzieren sich durch die Teilnehmer*innenbeiträge. Bei der
geplanten Gruppengröße von 55 Teilnehmer*innen entstünde ein Kostenbeitrag von rd.
€ 18,00/Teilnehmer*in.
Insbesondere werden Senior*innen angesprochen, die ein Angebot, das mit höheren Kosten verbunden ist, nicht wahrnehmen können.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.
Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Der Ausschuss für Soziales wird um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahme wird gebeten.
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