21-0289

Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten für Senioren Hier: Antrag der Martin Luther King-Kirchengemeinde

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Ausgangslage

 

Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit  können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere,  die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.

 

Folgender Antrag ist eingegangen:

 

Antragsteller      Angebot  Kosten      Eigenanteil Beantragter

Zuschuss

Martin Luther King-Kirchengemeinde, Steilshoop

Tagesausflug für Senior*innen nach Lüneburg (Stadtrundgang, Besuch des Weihnachtsmarktes) mit 55 Teilnehmer*innen

2.039,50

 

980,50

 

1.059,00

Gesamt

 

2.039,50

980,50

1.059,00

 

 

Sachverhalt

 

Die Martin Luther King-Kirchengemeinde, Gründgensstraße 28, Steilshoop, stellt einen Antrag auf Förderung eines einmaligen Gemeinschaftsangebotes für Senior*innen.

 

Der vorliegende Antrag der Martin Luther King-Kirchengemeinde zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche offene Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.

Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, Gemeinsinn zu pflegen und zu stärken, durch Teilhabe den einen oder anderen Kontakt zu knüpfen sowie der Vereinsamungstendenz im Alter entgegenzuwirken und gemeinsame Aktiviten zu unterstützen.

 

Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten zu erwartenden Einnahmen

i.H.v. € 980,50 finanzieren sich durch die Teilnehmer*innenbeiträge. Bei der

geplanten Gruppengröße von 55 Teilnehmer*innen entstünde ein Kostenbeitrag von rd.

18,00/Teilnehmer*in.

 

Insbesondere werden Senior*innen angesprochen, die ein Angebot, das mit höheren Kosten verbunden ist, nicht wahrnehmen können.

 

Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.

 

Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.

 

Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales wird um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahme wird gebeten.