20-2136

Förderung von bürgerschaftlichem Engagement

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

 

Aus der Mehrbedarfsdrucksache 21/ 1354 stehen dem Bezirk Wandsbek für die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements für Flüchtlinge ca. 191.000 € zur Verfügung. Es ist politische Absicht, dass insbesondere kleine Förderungen erfolgen, der Höchstbetrag ist auf 5.000 € festgelegt.

 

Die Praxis des Jahres 2015 im Bezirk Wandsbek hat sich bewährt. Insbesondere die Zurverfügungstellung von Kleinbeträgen aus dem sog. Verfügungsfonds erfolgte innerhalb weniger Tage.

 

Das Ausbringen der Mittel ist für die Verwaltung mit einem außerordentlich hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Es ist vor dem Hintergrund der Förderobergrenze mit mindestens fünfzig Zuwendungsbescheiden zu rechnen, die einen enormen Zeitaufwand mit sich bringen. Dieser ist von der Zuwendungsabteilung nicht zu leisten. Daher wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

 

Der zur Verfügung gestellte Betrag von 191.000 € wird in voller Höhe an die Lawaetz-Stiftung zugewendet. Die bewährte Zusammenarbeit wird damit fortgesetzt.

 

r die Projektabwicklung werden entsprechend der Mitteilung der BASFI zehn Prozent Regiekosten an die Lawaetz-Stiftung bezahlt.

 

Es wird ein Verfügungsfonds in vom ASB zu benennender Höhe eingerichtet, der nach den in 2015 bewährten Regularien arbeitet. Es ist zu überlegen, ob die Förderhöhe aus dem Verfügungsfonds auf 700 € angehoben wird.

In der Regel wird die Lawaetz-Stiftung Bewilligungen aus dem Verfügungsfonds künftig zuchst durch die Zusage der Mittelübernahme beantworten und erst nach Einreichen der Quittungen innerhalb einer gesetzten Frist die Mittel überweisen. Damit wird verhindert, dass man sehr aufwändig den Zahlungsbelegen hinterherlaufen muss. Das war in 2015 leider des Öfteren der Fall.

 

here Förderungen kann die Lawaetz-Stiftung nur nach Beschlussfassung durch den ASB ausbringen. Der Förderantrag ist an den ASB zu richten, nach Beschlussfassung informiert die Verwaltung die Stiftung.

 

Diese Regelungen werden Bestandteil der Leistungsbeschreibung und damit rechtlich verbindlich für die Lawaetz-Stiftung.

 

Im Ergebnis bleibt die Steuerungshoheit des ASB unberührt. Lediglich das technische Verfahren wird erheblich vereinfacht, da nicht jedes Mal eine Erfassung in INEZ, die fachliche Prüfung, das Verfassen des Bescheids mit allen seinen Nebenbestimmungen und im Nachgang nicht die Verwendungsnachweisprüfung und ihre Dokumentation einschl. Fachvermerk erfolgen muss.

 

Darüber hinaus wird empfohlen, innerhalb des Bezirks Wandsbek fünf Schwerpunktregionen zu definieren, auf die die Fördermittel angemessen aufgeteilt werden. Diese Regionen sollten sein:

 

Wandsbek-Kern

Jenfeld-Hohenhorst

Meiendorf-Rahlstedt

Farmsen

Walddörfer

 

Es gibt Einrichtungen, die nicht präzise zugeordnet werden können. Sie sollten dabei nicht vergessen werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales und Bildung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n