20-2090

Förderung von bürgerschaftlichem Engagement

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Die finanzielle Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in Flüchtlingsunterkünften hat sich bewährt und wird 2016 weiter von der BASFI unterstützt werden. Der genaue Umfang der Förderung steht noch nicht fest, da auch Flüchtlingszahlen in 2016 zur Schlüsselung hinzugezogen werden. Für den Bezirk Wandsbek stehen zunächst  mindestens 191.665 € zur Verfügung.

Erfahrungen 2015

Die Angebote für Flüchtlinge in mehreren Sportvereinen wurden in einem Gespräch mit den Vereinen ausgewertet. Es wurde deutlich, dass vor allem Sportangebote, bei denen die Geflüchteten von Helfern in der Unterkunft abgeholt wurden, sehr gut angenommen werden. Nur durch direkten Kontakt ist es möglich, die Struktur und Angebotspalette der Sportvereine bei den geflüchteten Menschen bekannt zu machen. Weiterhin wurde deutlich, dass auch Sport- und Schwimmangebote für Frauen, welche intensiv begleitet und in einem geschützten Rahmen durchgeführt werden, sehr gut angenommen werden.

Aufgrund der positiven Erfahrungen sollten diese Angebote 2016 ausgeweitet werden, Kriterien für die Vergabe von Mitteln sollten sein, dass die Angebote „aufsuchend und/ oder begleitend“ und für eine bestimmte Zielgruppe erfolgen.

Sehr erfolgreich wurde der bei der Lawaetz-Stiftung angesiedelte Verfügungsfond“ angenommen. Der Bedarf der Unterstützung von Angeboten in Unterkünften mit Beträgen bis 500 € ist kontinuierlich gestiegen. Die unkomplizierte Antragstellung und Weiterleitung des Geldes haben dazu wesentlich beigetragen. Dieses Verfahren sollte 2016 weitergeführt werden, es sollten auch hier Kriterien für die Vergabe entwickelt werden. Eine Verteilung auf die zunehmend wachsende Anzahl der Unterstützergruppen kann zum Beispiel mit einer Begrenzung der Anzahl von Anträgen einer Initiative erfolgen, damit eine gerechte Verteilung auf alle Unterstützergruppen gelingt. Auch über die Möglichkeit kleinere Beträge und Auslagen von Fördern und Wohnen zu erhalten, muss hingewiesen werden.

Die Beratung und Antragstellung, welche von der Lawaetz-Stiftung erfolgt, ist sehr arbeits- und zeitintensiv. Die Beratung erfolgt telefonisch, teilweise werden die Beträge auch als Barbetrag ausgezahlt und die Belege bei den Initiativen abgeholt. Die Abrechnung, Buchung und Erstellung der Verwendungsnachweise der Kleinbeträge ist sehr umfangreich. Dieser Service der Lawaetz-Stiftung sollte beibehalten werden, muss aber auch bei den Intendanzkosten für die Stiftung in ausreichendem Maße berücksichtigt werden.

Sehr gut bewährt und als weiterer Unterstützungsbedarf aller Initiativen für 2016 formuliert, hat sich die Finanzierung von Honorarkräften zur Koordination der Unterstützerkreise. Zudem wurde der Bedarf der Finanzierung von Supervision und Fortbildungen von den Unterstützerkreisen formuliert.

Im Jahr 2015 hat der Ausschuss für Soziales und Bildung Anträge, deren Zuwendungszeitraum weit ins Jahr 2016 hineinreichte, auf den 31.1.2016 befristet, um die Auskömmlichkeit der Mittel zu gewährleisten. Da sämtliche Mittel des Jahres 2015 zugewendet wurden, hat sich diese Maßnahme als sinnvoll erwiesen.

Zuwendungsempfänger, die hiervon betroffen sind, werden von der Verwaltung aufgefordert, nunmehr Folgeanträge zu stellen. Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung, den mit Beschluss vom 12.10.2015 geförderten Stellenanteil für die Bildungsunterstützung von Flüchtlingen aus diesen Mitteln zu nehmen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales und Bildung wird um Kenntnisnahme gebeten.