Förderung kultureller Projekte - IGL e.V.
1.Antragsteller: |
IGL e.V. |
2.Vorhaben: |
Nähgruppe für Flüchtlingsfrauen |
3.Antrag vom: |
25.05.2017 |
4.Beantragter Zuschuss: |
504,25 € |
5.Eigenanteil: |
27,00 € |
5.1 davon Eigenmittel: 27,00 €
5.2 davon Drittmittel/Erlöse: 0,00 €
Anmerkung:
Gemäß Auskunft des ZE wurde mit der Maßnahme bereits begonnen. Die Honorarkraft hat im Rahmen des Projektes bereits zahlungswirksame Leistungen erbracht. Gemäß Ziffer 3.3 der VV zu § 46 LHO dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Der Antrag ist daher aus zuwendungsrechtlicher Sicht abzulehnen.
Der Ausschuss für Finanzen und Kultur wird um Beschlussfassung gebeten.
eine Anlage [nicht-öffentlich]
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