20-4429

Förderung kultureller Projekte - IGL e.V.

Beschlussvorlage

Sachverhalt

1.Antragsteller:

IGL e.V.

2.Vorhaben:

Nähgruppe für Flüchtlingsfrauen

3.Antrag vom:

25.05.2017

4.Beantragter Zuschuss:

504,25 €

5.Eigenanteil:

27,00 €

5.1 davon Eigenmittel: 27,00 €

5.2 davon Drittmittel/Erlöse: 0,00 €

Anmerkung:

Gemäß Auskunft des ZE wurde mit der Maßnahme bereits begonnen. Die Honorarkraft hat im Rahmen des Projektes bereits zahlungswirksame Leistungen erbracht. Gemäß Ziffer 3.3 der VV zu § 46 LHO dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Der Antrag ist daher aus zuwendungsrechtlicher Sicht abzulehnen.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen und Kultur wird um Beschlussfassung gebeten.

Anhänge

eine Anlage [nicht-öffentlich]

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