Förderung einmaliger Gemeinschaftsangebote für Seniorinnen und Senioren Hier: Antrag des Kirchenkreises Hamburg-Ost, "Urlaub ohne Koffer"
Innerhalb der Rahmenzuweisung Offene Seniorenarbeit wurde für das Haushaltsjahr 2018 eine Rückstellung von 7.500 € für Anträge auf Förderung von Projekten und einmaligen Gemeinschaftsangeboten bereitgestellt (Beschlussfassung der BV am 13.11.2017).
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.
Folgender Antrag ist eingegangen:
Antragsteller Angebot Kosten Eigenanteil Beantragter
Zuschuss
Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost. |
Reise „Urlaub ohne Koffer“ vom 07.08. – 09.08.2018 (3 Tage) |
€ 1.590,00 |
€ 1.140,00 |
€450,00 |
Gesamt |
€ 1.590,00 |
€1.140,00 |
€ 450,00 |
Der Antrag des Kirchenkreises Hamburg-Ost zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche offene Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.
Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, Einsamkeit im Alter zu vermindern und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen. Mit dem Angebot aus dem Antrag des Kirchenkreises Hamburg-Ost, Leben im Alter, werden auch Seniorinnen und Senioren angesprochen, die ein Angebot, das mit höheren Kosten verbunden ist, nicht wahrnehmen können. In den zurückliegenden Jahren wurde das bewährte Angebot „Urlaub ohne Koffer“ von der Arbeitsstelle Leben (Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost) erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen.
Die in der Finanzierungsübersicht abgebildeten zu erwartenden Einnahmen i.H.v.
€ 1.140,00 finanzieren sich größtenteils durch Teilnehmer*innenbeiträge (€ 840,00).
Bei 12 Teilnehmer*innen entstünde ein Kostenbeitrag i.H.v. € 23,34 pro Tag/Teilnehmer*in.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahme befürwortet.
Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich..
Der Ausschuss wird um Zustimmung zur Förderung der in Anlage aufgeführten Maßnahme gebeten.
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