Förderung einmaliger Gemeinschaftsangebote für Seniorinnen und Senioren Hier: Antrag der Seniorengemeinschaft Rahlstedt e.V.
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.
Der vorliegende Antrag der Seniorengemeinschaft Rahlstedt e.V. zählt zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche offene Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.
Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, Einsamkeit im Alter zu vermindern und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen.
Mit dem Angebot bietet die Seniorengemeinschaft Rahlstedt e.V. solchen älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die in der Vorweihnachtszeit alleine sind, die Möglichkeit zu geselligem Beisammensein und aus der besonders belasteten Einsamkeit zu entfliehen und die Zeit in Gesellschaft zu verbringen. Insbesondere werden Seniorinnen und Senioren angesprochen, die ein Angebot, das mit höheren Kosten verbunden ist, nicht wahrnehmen können.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.
Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Der Ausschuss für Soziales und Bildung wird um Zustimmung zur Förderung der in Anlage aufgeführten Maßnahme wird gebeten
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