Förderung einmaliger Gemeinschaftsangebote für Seniorinnen und Senioren Hier: Antrag der IGL Lentersweg e.V.
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.
Folgender Antrag ist eingegangen:
Antragsteller Angebot Kosten Eigenanteil Beantragter
Zuschuss
IGL Interessengemein-schaft um den Lentersweg e.V. |
3-tägige Reise für Senior*innen nach Travemünde an die Ostsee |
€ 2.414,00
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€ 120,00 IGL € 780,00 TN
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€ 1.514,00 |
Gesamt |
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€ 2.414,00 |
€ 900,00 |
€ 1.514,00 |
Die vorliegenden Anträge zählen zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche Seniorenarbeit“ (Ziff. 2.3) genannten förderungsfähigen Gemeinschaftsangeboten.
Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, Gemeinsinn zu pflegen und zu stärken, durch Teilhabe den einen oder anderen Kontakt zu knüpfen sowie der Vereinsamungstendenz im Alter entgegenzuwirken und gemeinsame Aktivitäten zu unterstützen.
Die in dem Finanzierungsplan der Interessengemeinschaft um den Lentersweg e.V. abgebildeten zu erwartenden Einnahmen i.H.v. € 780,00 finanzieren sich durch die Teilnehmer*innenbeiträge. Bei der kalkulierten Gruppengröße von 12 Teilnehmer*innen entstünde ein Kostenbeitrag von € 65,00/Teilnehmer*in. Jede/r Teilnehmer*in müsste pro Tag € 21,66 aus Eigenmitteln finanzieren. Die Antragstellerin beteiligt sich mit € 120,00 aus vereinseigenen Mitteln.
Mit diesem Angebot sollen insbesondere Senior*innen angesprochen werden, die andere Freizeitaktivitäten aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch nehmen können.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.
Nach § 5(4) der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Der Ausschuss für Soziales wird um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahme gebeten.
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