21-0198

Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Flüchtlingsunterkünften hier: Antrag Kulturschloss Wandsbek

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Das Kulturschloss Wandsbek hat 2016 und 2017 für die Koordination der Flüchtlingshilfe im Wandsbeker Kerngebiet die Übernahme der Finanzierung einer Honorarkraft beantragt.

Die Finanzierung der Honorarkraft aus Mitteln zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Flüchtlingsunterkünften wurde mit den Drucksachen

  • 20-2151.1 der Bezirksversammlung Wandsbek am 28.01.2016  in Höhe von 11.745,00 €  und
  • 20-3990 der Bezirksversammlung Wandsbek am 23.02.2017 in Höhe von 11.700,00 €

 

beschlossen.

Antrag Kulturschloss:

Die Rentenversicherungsprüfung für die Jahre 2016/2017 des Kulturschlosses hat ergeben, dass für die Koordinationstätigkeit im Rahmen der Flüchtlingshilfe Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 8.950,00 € nachgezahlt werden mussten. Dies kam zustande, da die Koordination nicht über einen Arbeitsvertrag beschäftigt wurde, sondern nur als Honorarkraft. Dies entsprach jedoch nicht der tatsächlichen Tätigkeit.

Das Kulturschloss Wandsbek muss Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 8.950 ,00 € nachzahlen. Der Betrag hat sich auf 9.173,95 € erhöht, da die Kosten eines Verwaltungsvollstreckungsverfahrens aufgrund der fehlenden Liquidität des Trägers hinzugekommen sind. Zutzlich beantragt der Träger 46,00 €umnisgebühren.

Das Kulturschloss Wandsbek beantragt die Rückerstattung der Rentenversicherungsnachzahlung zzgl. der Säumniszuschläge und der Säumnisgebühren aus Mitteln des ehrenamtlichen Engagements in Flüchtlingsunterkünften in Höhe von insgesamt 9.219,95 €.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird um Beschlussfassung gebeten