Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Flüchtlingsunterkünften hier: Antrag Kulturschloss Wandsbek
Das Kulturschloss Wandsbek hat 2016 und 2017 für die Koordination der Flüchtlingshilfe im Wandsbeker Kerngebiet die Übernahme der Finanzierung einer Honorarkraft beantragt.
Die Finanzierung der Honorarkraft aus Mitteln zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Flüchtlingsunterkünften wurde mit den Drucksachen
beschlossen.
Antrag Kulturschloss:
Die Rentenversicherungsprüfung für die Jahre 2016/2017 des Kulturschlosses hat ergeben, dass für die Koordinationstätigkeit im Rahmen der Flüchtlingshilfe Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 8.950,00 € nachgezahlt werden mussten. Dies kam zustande, da die Koordination nicht über einen Arbeitsvertrag beschäftigt wurde, sondern nur als Honorarkraft. Dies entsprach jedoch nicht der tatsächlichen Tätigkeit.
Das Kulturschloss Wandsbek muss Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 8.950 ,00 € nachzahlen. Der Betrag hat sich auf 9.173,95 € erhöht, da die Kosten eines Verwaltungsvollstreckungsverfahrens aufgrund der fehlenden Liquidität des Trägers hinzugekommen sind. Zusätzlich beantragt der Träger 46,00 € Säumnisgebühren.
Das Kulturschloss Wandsbek beantragt die Rückerstattung der Rentenversicherungsnachzahlung zzgl. der Säumniszuschläge und der Säumnisgebühren aus Mitteln des ehrenamtlichen Engagements in Flüchtlingsunterkünften in Höhe von insgesamt 9.219,95 €.
Der Ausschuss wird um Beschlussfassung gebeten
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