Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Flüchtlingsunterkünften Hier: Antrag der Spielstube Steilshooper Allee, Kinderbus
Anlass
Die öffentlich rechtliche Unterbringung in der Steilshooper Allee 501 besteht seit 1994, seit ca. 20 Jahren werden dort Kinder durch eine Großtagespflegestelle betreut. Zurzeit ist die Unterkunft mit 208 Bewohnern belegt, davon 51 Kinder im Alter von 0 – 5 Jahren. Die Großtagespflegestelle ist voll belegt, es werden dort 15 Kinder betreut. Mit den Kindern werden regelmäßig Ausflüge zu den Spielplätzen und Parks in der Umgebung durchgeführt, um die nähere Umgebung kennenzulernen.
Das Mobiliar und weitere Ausstattung der Tagepflegestelle ist mittlerweile 20 Jahre alt, der laufenden Bedarf an Material etc. für die Angebotsgestaltung wird über den Sachkostenanteil im Rahmen der Finanzierung als Großtagespflegestelle getragen. Weitere Fördermöglichkeiten sind nicht vorhanden, gelegentlich erhält die Spielstube Spenden.
Vorhaben
Die Großtagespflegestelle beantragt einen „Kinderbus“ für den Transport von 6 Kindern in Höhe von insgesamt 2506,80 € (inklusiv Reling, Regen/ Sonnendach und Versandkosten). Es wurden von den Erzieherinnen mehrere Angebote verglichen, sie beantragen den vergleichsweise teuren Kinderbus, da er sehr robust ist, einfach zu handhaben, die Kinder angeschnallt werden können und sich gegenüber sitzen können. Bisher werden die Kinder in „Bollerwagen“ transportiert, welche nicht mehr ausreichend funktionsfähig sind. Zudem kommt es zwischen den sehr lebhaften Kinder durch das Sitzen „hintereinander“ immer wieder zu Rangeleien (Haare ziehen) etc.
Die Großtagespflegestelle leistet seit vielen Jahren eine intensive Arbeit in der Unterkunft für die Familien mit Kindern. In den beiden letzten Jahren ist die Unterkunft wieder zunehmend mit Flüchtlingsfamilien und Alleinerziehenden belegt worden, der Bedarf der Betreuung ist dadurch gestiegen.
Da im Rahmen einer Großtagespflegestelle keine Rücklagen für größere Anschaffungen erfolgen können, wird der Antrag befürwortet. Sollte die Großtagespflegestelle keinen Bedarf mehr haben, kann der „ Kinderbus“ jederzeit einer anderen Unterkunft zur Verfügung gestellt werden.
Der Ausschuss für Soziales und Bildung wird um Beschlussfassung gebeten.
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