Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Flüchtlingsunterkünften Hier: Antrag der Kirchengemeinde " Der Gute Hirte", Computerkurs
Anlass
In der Begleitung und Beratung von Geflüchteten wird oft deutlich, dass vielen Geflüchteten Basiskenntnisse im Umgang mit Computern und der entsprechenden Software fehlen. Um die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern, ist es unabdingbar, ausreichende Computerkenntnisse zu erwerben, um zum Beispiel Bewerbungsunterlagen zu erstellen. Der Zugang zu staatlich geförderten Qualifizierungsmaßnahmen ist in der Regel erst mit dem Sprachabschluss B1 möglich.
Vorhaben und Ziel
Durchführung eines Computer – Basiskurses für Geflüchtete aus der UPW Elfsaal, eventuell auch Grunewaldstraße. Ziel des Computerkurses ist es, den Geflüchteten innerhalb von drei Monaten ausreichende Basis – Computerkenntnisse zu vermitteln und sie zu befähigen, sicher mit Computern, Windows 10 und Word 2013 umgehen zu können. Innerhalb des Kurses werden der Aufbau eines Computers, Informationen zum Datenschutz, Grundlagen Windows 10, Word 2013, Recherche im Internet und die Erstellung einer Bewerbung etc. vermittelt.
Umsetzung
Der Kurs soll in den Räumen der Gemeinde „ Der Gute Hirte“ durchgeführt werden, das Equipment wird von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Die Durchführung des Kurses soll von Herrn und Frau K. aus Jenfeld erfolgen, die sich aktiv in die Gemeindearbeit der Gemeinde „ Der Gute Hirte“ einbringen und derzeit dort Workshops zur Computer – und Handynutzung für Senioren anbieten.
Nach Gesprächen zum Bedarf mit einer Teamleitung von Fördern und Wohnen und Haupt – und ehrenamtlichen Begleitern von Geflüchteten im Elfsaal, wurde vorbereitend für den Kurs ein Lehrgangsplan von Herrn und Frau K. erstellt (siehe Anlage Antrag). Der Lernerfolg soll nach jedem Lehrgangstag überprüft werden, die Übungsleiter sollen von den Teilnehmern regelmäßig eine Rückmeldung erhalten. Nach Abschluss des ersten Lehrgangs soll eine gemeinsame Auswertung erfolgen. Sollte das Projekt erfolgreich sein und weiterer Bedarf bestehen, möchten Herr und Frau K. weitere Kurse durchführen.
Die Konzepterstellung, Vor – und Nachbereitung und Werbung für das Angebot durch Kontaktaufnahme zu den Geflüchteten und Teilnahme an den bestehenden Angeboten im Elfsaal erfolgt ehrenamtlich.
Die Gemeinde beantragt für die Durchführung des Kurses für Herrn und Frau K. eine Aufwandsentschädigung, sowie eine Nutzungsgebühr für die Räume.
Im Einzelnen werden beantragt:
Sachkosten |
Nutzungsentschädigung für Reinigung, Heizung , Wasser , Strom etc. |
3 Monate x 83,33 |
249,99 € |
Aufwandsentschädigung Herr K. |
6 Std. pro Woche x 4 Wochen x 15 € |
360,00 € |
|
Aufwandsentschädigung Herr K. |
3 Std. pro Woche x 8 Wochen x 15 € |
360,00 € |
|
Aufwandsentschädigung Frau K. |
6 Std. pro Woche x 4 Wochen x 15 € |
360,00 € |
|
Aufwandsentschädigung Frau K. |
3 Std. pro Woche x 8 Wochen x 15 € |
360,00 € |
|
Gesamtsumme |
1689,99 € |
Berechnungssatz Aufwandsentschädigung: pro Kurs werden 48 Std. mit einem Stundensatz von 15 € pro Kursleitung angesetzt = 720,00 € pro Kursleitung. Für zwei Kursleitungen insgesamt 1440,00 €
Der Antrag wird befürwortet.
Der Ausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.