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fördern & wohnen in der Charlottenburger Straße Kleine Anfrage vom 07.05.2025

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Im vergangenen Jahr wurde das Gebäude in der Charlottenburger Straße 4 nach längerer Bauzeit fertiggestellt. Scheinbar noch vor der Fertigstellung wurde es vom Bauunternehmer an fördern & wohnen (f&w) verkauft und wird seither – entgegen der ursprünglichen Planung - für die Zwecke des benannten Sozialunternehmens genutzt.

Die Spielfläche auf dem Grundstück an der Charlottenburger Straße 4 ist zur Straße hin nicht abgegrenzt. Dabei handelt es sich bei der Charlottenburger Straße um eine der wichtigsten Verbindungsachsen zwischen Jenfeld, Tonndorf und Rahlstedt, die in diesem Abschnitt von mehreren Buslinien befahren wird.

Dies vorausgeschickt fragen wir:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 16.05.2025

  1. Wann wurde die ursprüngliche Baugenehmigung erteilt?

Bezirksamt Wandsbek:

Die Baugenehmigung wurde im Februar 2017 erteilt.

  1. Wofür wurde die ursprüngliche Baugenehmigung erteilt?

Bezirksamt Wandsbek:

Es wurde ein Wohngebäude für Senioren mit 97 Wohneinheiten (WE) genehmigt.

  1. Wie viele Wohneinheiten wurden ursprünglich beantragt?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 2.

  1. Welche Nutzung wurde im Zuge der ursprünglichen Baugenehmigung beantragt?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 2.

  1. Wie viele Pkw Stellplätze waren in der ursprünglich beantragten Nutzung vorgesehen?

Bezirksamt Wandsbek:

Insgesamt wurden 16 Stellplätze beantragt/genehmigt, davon sind neun per Baulast für die benachbarte Kita (Charlottenburger Straße 2) gesichert.

  1. Wieso ist der Spielplatz des Grundstücks nicht besser zur Straße hin geschützt?

Bezirksamt Wandsbek:

Es handelt sich nicht um eine ausgewiesene Kinderspielfläche, da das Gebäude für Senioren geplant war.

  1. Wann wurde das Gebäude von f&w erworben?

Bezirksamt Wandsbek:

Hierüber hat das Bezirksamt Wandsbek keine Kenntnisse.

  1. Welche Änderungen zur ursprünglich erteilten Baugenehmigung wurden von f&w nach Kauf und vor Nutzung beantragt (welche davon wurden genehmigt und welche nicht)?

Bezirksamt Wandsbek:

Es wurde ein Antrag auf Nutzungsänderung zu einem Wohngebäude für Menschen mit Migrationshintergrund gestellt. Die wesentliche Änderung ist die Planung bezüglich der Kinderspielfläche. Das Genehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

  1. Wofür und seit wann wird das Gebäude aktuell genutzt?

Bezirksamt Wandsbek:

Hierüber hat das Bezirksamt Wandsbek keine Kenntnisse.

  1. Mit welchen Auflagen wurde die geänderte Nutzung versehen?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 8.

  1. Wurde die Größe des Spielplatzes an die geänderte Nutzung angepasst?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 8.

  1. Wurde die Anzahl der Pkw Stellplätze an die geänderte Nutzung angepasst?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 8.

  1. Wie viele Wohneinheiten umfasst die aktuelle Nutzung?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 2.

  1. Wie viele Personen leben in dem Gebäude aktuell?

Bezirksamt Wandsbek:

Hierüber hat das Bezirksamt Wandsbek keine Kenntnisse.

  1. Wie viele Personen arbeiten in dem Gebäude aktuell?

Bezirksamt Wandsbek:

Hierüber hat das Bezirksamt Wandsbek keine Kenntnisse.

Anhänge

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