"Förderfonds Bezirke" - Prämienausschüttung gem. Vertrag für Hamburg - Wohnungsbau
FB 62 wird gem. Ziffer 8 Abs. 5 der Fortschreibung des Vertrages für Hamburg – Wohnungsneubau die erste Auszahlung der Mittel des Förderfonds vornehmen. In diesem Zuge werden zu Beginn eines Jahres auf Basis der Planzahlen 250 Euro pro Wohneinheit ausgekehrt.
Aufgrund der gem. Ziffer 1 des Vertrages geplanten Genehmigungszahlen der Bezirksämter errechnen sich folgende Zahlungen:
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Zielzahlen für Wohnungsbau-genehmigungen |
250 € pro geplanter Wohnung |
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Hamburg-Mitte |
1.400 |
350.000 |
Altona |
1.500 |
375.000 |
Eimsbüttel |
1.050 |
262.500 |
Hamburg-Nord |
1.200 |
300.000 |
Wandsbek |
1.800 |
450.000 |
Bergedorf |
800 |
200.000 |
Harburg |
800 |
200.000 |
Summe |
8.550 |
2.137.500 |
Die Mittel werden zu 60 % konsumtiv und zu 40 % investiv bereitgestellt.
Für Wandsbek bedeutet das 270.000 Euro konsumtiv und 180.000 Euro investiv.
Nach Ziffer 8 Abs. 5 der Fortschreibung des Vertrages für Hamburg – Wohnungsneubau wären eventuelle Überzahlungen mit der Gesamtabrechnung, die auch die Gewerbeplanung berücksichtigt, zu verrechnen, ggf. ergänzend mit der ersten Zahlung des Folgejahres.
Die Sollübertragung der Mittel wurde durch FB 621 veranlasst. Die Prämien sind noch nicht in der Übersicht der politischen Mittel 2019 enthalten.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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