21-1210

Fluglärmschutzkommission Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2020 (Drs. 21-0932)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung stellt fest, dass der Bezirk Wandsbek im Verhältnis zu seiner Betroffenheit vom Flugverkehr und seiner Größe unterrepräsentiert ist. Die Bezirksversammlung Wandsbek reklamiert für sich eine Repräsentation für den Bezirk Wandsbek mindestens im Umfange des Bezirkes Eimsbüttel.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zum Beschluss:

 

Bei einem Antrag auf Mitgliedschaft in der Fluglärmschutzkommission berät das Gremium in den Sitzungen unter Berücksichtigung der vorgebrachten Gründe über die Aufnahme und stimmt ihm ggf. zu. Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung (GO) der Fluglärmschutzkommission (FLSK) für den Hamburg Airport beruft die zuständige Genehmigungsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg (Luftverkehrsreferat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI)) die Mitglieder der Kommission sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Eine Berufung erfolgt, wenn eine Prüfung der Genehmigungsbehörde ergibt, dass die besonderen Umstände des Einzel-falles dies erfordern (vgl. auch § 2 Abs. 1 GO der FLSK). Aus Sicht der BWVI gibt es keinen solchen Grund dafür, aus dem Bezirk Wandsbek weitere Mitglieder in die FLSK zu berufen.

§ 32 b Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) gibt vor, dass der Kommission Vertreter der vom Flug-lärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden, der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, der Luftfahrzeughalter, des Flugplatzunternehmers und der von der Landesregierung bestimmten obersten Landesbehörden angehören sollen. Weitere Mitglieder können berufen wer-den, soweit es die besonderen Umstände des Einzelfalles erfordern (vgl. auch § 2 Abs. 1 GO). In die Kommission sollen gem. § 32 b Abs. 4 S. 3 LuftVG nicht mehr als 15 Mitglieder berufen wer-den. Die Fluglärmschutzkommission für den Hamburg Airport besteht derzeit aus 27 Mitgliedern.

Die Mitgliedschaft der umliegenden Gemeinden bzw. Bezirken in der Kommission richtet sich da-bei nach der Betroffenheit des Fluglärms. Die Fluglärm-Betroffenheit kann sich dabei beispiels-weise im Spitzenschallpegel, der Lärmbetroffenheit im Durchschnitt sowie der Fläche und Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde bzw. des Bezirks widerspiegeln. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Bezirke bzw. Gemeinden im Hamburger Umland mit einem Mitglied und einem Stellvertreter bzw. einer Stellvertreterin in der Kommission vertreten sind. Die direkt am Flughafengelände angrenzenden und somit auch dem Fluglärm und der Luftverunreinigung durch den Bodenverkehr ausgesetzten Bezirke Hamburg-Nord und Eimsbüttel sind historisch bedingt mit mehr Mitgliedern vertreten als andere Bezirke oder Gemeinden.

Nach Auskunft der geschäftsführenden Behörde für Umwelt und Energie gab es bereits in der ersten konstituierenden Sitzung der FLSK im Jahr 1972 jeweils vier Mitglieder aus dem Bezirk Hamburg-Nord und Hamburg-Eimsbüttel. Als Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden waren seit Beginn außerdem Norderstedt, Hasloh und Quickborn dabei. In den 1990er-Jahren kamen weitere Mitglieder der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, der Gemeinde Pinneberg, Segeberg sowie der Bezirke Hamburg-Wandsbek und Hamburg-Altona hinzu. Es liegen keine Dokumente vor, die die Historie der damaligen Berufungen beleuchten und näher begründen. Unter Berücksichtigung des Lärms am Boden (Vorfeld, Roll-verkehre, Triebwerksprobeläufe ohne Lärmschutzhalle, Warmlaufenlassen der Propellertriebwerke etc.) gab es aber zum damaligen Zeitpunkt eine besondere Betroffenheit der stärker repräsentierten Bezirke. Auch heutzutage sind sowohl höhere Lärmpegel im Durchschnitt als auch maximalen Überflugpegel im Nahbereich des Flughafens, also in Hamburg-Nord und in Eimsbüttel, zu verzeichnen. Hingegen ist ein Großteil des Bezirks Wandsbek nicht direkt vom Fluglärm betroffen, was sich ebenfalls deutlich in der Ansicht der aktuellen Tag- und Nachtschutzzonen (siehe Anlagen) widerspiegelt.

In den letzten Kommissions- und Arbeitskreissitzungen wurde von mehreren Mitgliedern eine Verkleinerung des Gremiums gewünscht und diskutiert mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit der Kommission zu optimieren. Es erfolgte eine Einigung, die derzeitige Zusammensetzung der FLSK zu erhalten und anzustreben, die Kommission nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen zu vergrößern. Diese liegen hier nach dem oben Gesagten nicht vor.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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