20-1937.1

Flüchtlingsunterkünfte in der Straße Elfsaal

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Am 4. November 2015 veröffentlichte das Bezirksamt Wandsbek eine Einladung zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur geplanten Unterbringung von bis zu 350 Flüchtlingen in Modulbauten in der Straße Elfsaal.

 

Bereits in der Bezirksversammlung am 17. September 2015 wurde der Plan veröffentlicht, den Bebauungsplan Jenfeld 25 (Elfsaal) um 70 Wohneinheiten für Flüchtlinge aufzustocken, von einer zusätzlichen Unterbringung von bis zu 350 weiteren Flüchtlingen war jedoch nicht die Rede.

 

Diese schubweise Aufstockung der Flüchtlingszahlen wurde bereits an vielen anderen Stellen im Bezirk Wandsbek kritisiert, da mit diesem Vorgehen die so wichtige Hilfsbereitschaft und Kooperation der Anwohner beschädigt wird. Gerade an gewissen kritischen Standorten (in der Straße Elfsaal wurden im Jahr 2012 unter großem Protest der Anwohner bereits mehrere ehemals sicherungsverwahrte Straftäter untergebracht) ist ein möglichst transparentes Verfahren und eine frühzeitige Information der Anwohner besonders notwendig, um Vertrauen zu schaffen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) antwortet wie folgt:

 

1)      Seit wann ist die Unterbringung von bis zu 350 weiteren Flüchtlingen in Modulbauten in der Straße Elfsaal geplant?

 

2)      Zu welchem Zeitpunkt und auf welchem Weg wurden die Bezirksabgeordneten über diese Pläne informiert?

 

3)      Zu welchem Zeitpunkt und auf welchem Weg wurden die Anwohner über diese Pläne informiert?

 

Zu 1. bis 3.:

Die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Errichtung einer Folgeunterbringung benötigen aufgrund der speziellen Anforderungen an die Unterbringung und den Betrieb einer Einrichtung einen breiten (fachlichen, technischen und zeitlichen) Vorbereitungskorridor.

In der zuständigen Behörde gab es Ende 2013 erste Vorüberlegungen, ob dieser Standort als öffentlich-rechtliche Unterbringung genutzt werden könnte. 2015 wurden die Planungen aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen konkretisiert.

Es handelt sich hierbei um die erstmalige Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung, da an diesem Standort bisher keine Flüchtlingsunterbringung erfolgte.

 

Zu 2. und 3.:

Die BASFI hat das Bezirksamt Wandsbek am 20.10.2015 über die konkreten Planungen und in Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek die Medien am 29.10.2015 informiert. Die Anwohner wurden per erneutem Medienhinweis und Handzetteln am 4.11.2015 über die Pläne informiert. Die Pressemitteilung zur öffentlichen Informationsveranstaltung wurde an die Medien versendet und auf der Internetseite des Bezirksamtes veröffentlicht. Am 4.11.2015 erfolgte außerdem der Hinweis an die Stadtteilmultiplikatoren (Schulen, Institutionen, Vereine, Initiativen) und Bezirksversammlungsmitglieder per E-Mail durch das Bezirksamt.

 

Die Anhörung der BASFI gem. § 28 BezVG ging bei der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung am 9.11.2015 ein und wurde in den Hauptausschuss (am gleichen Tag) geleitet. Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Wandsbek hat die Behördenleitung unverzüglich informiert.

 

Die öffentliche Informationsveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner fand am 12.11.2015 statt.

 

 

4)      Ist eine zeitliche Befristung der Unterbringung geplant? Wenn ja, bis wann?

 

Zu 4.:

Es  ist eine Befristung auf 5 Jahre beabsichtigt.

 

 

5)      Soll an diesem Standort eine gemischte Flüchtlingsunterbringung erfolgen oder sind die 350 Plätze vorwiegend für Familien oder bestimmte Personengruppen geplant?

 

Zu 5.:

Die Plätze sollen vorwiegend Zuwanderern (Familien und Alleinstehenden) und Wohnungslosen  angeboten werden.

 

 

6)      Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt der Bauantrag dieser Unterkünfte?

 

Zu 6.:

Wegen des großen und dringenden Bedarfes an Plätzen in den öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringungen erfolgt die Umsetzung zunächst nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG). Das ordentliche Bauantragsverfahren gem. HBauO wurde von fördern & wohnen nachgeholt. Am 18.12.2015 wurde der Bauantrag gestellt.

 

 

7)      Welche weiteren Flächen im Verwaltungsbezirk Wandsbek wurden von den zuständigen Fachbehörden als Standorte für die Unterbringung der 350 zusätzlichen Flüchtlinge in Betracht gezogen?

 

8)      Aus welchen Gründen entschied man sich gegen diese anderen Standorte und für die Unterbringung in der Straße Elfsaal?

 

Zu 7. und 8.:

Das Grundstück Elfsaal 20 befindet im Eigentum von fördern & wohnen, so dass eine zeitnahe Realisierung der dringend benötigten Unterbringungsplätze möglich war. Entscheidende Kriterien für die Auswahl von Flächen für öffentlich-rechtliche Unterbringung sind deren Größe, die Lage (Anbindung, Infrastruktur), die Eignung (bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, frei von Belastungen und gesundheitsschädlichen Immissionen) sowie die Verfügbarkeit (Eigentum Freie und Hansestadt Hamburg oder vermietungsbereiter Eigentümer). Da der Unterbringungsbedarf weiterhin groß ist, prüfen die zuständigen Behörden darüber hinaus nicht alternativ, sondern zusätzlich weiterhin alle in Betracht kommenden Flächen im Bezirk Wandsbek auf ihre Eignung als Unterbringungsstandorte.

 

Im Übrigen siehe Drucksachen 21/681, 21/1002, 21/1271, 21/1495, 21/1568, 21/1705,

 

21/1906, 21/2232, 21/2599, 21/2722, 21/2837, 21/2976, 21/3070, 21/3227.

 

Anhänge

keine Anlage/n