20-2014

Flüchtlingsunterkünfte in der Straße Elfsaal

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Am 4. November 2015 veröffentlichte das Bezirksamt Wandsbek eine Einladung zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur geplanten Unterbringung von bis zu 350 Flüchtlingen in Modulbauten in der Straße Elfsaal.

 

Bereits in der Bezirksversammlung am 17. September 2015 wurde der Plan veröffentlicht, den Bebauungsplan Jenfeld 25 (Elfsaal) um 70 Wohneinheiten für Flüchtlinge aufzustocken - von einer zusätzlichen Unterbringung von bis zu 350 weiteren Flüchtlingen war jedoch nicht die Rede.

 

Diese schubweise Aufstockung der Flüchtlingszahlen wurde bereits an vielen anderen Stellen im Bezirk Wandsbek kritisiert, da mit diesem Vorgehen die so wichtige Hilfsbereitschaft und Kooperation der Anwohner beschädigt wird. Gerade an gewissen kritischen Standorten (in der Straße Elfsaal wurden im Jahr 2012 unter großem Protest der Anwohner bereits mehrere ehemals sicherungsverwahrte Straftäter untergebracht) ist ein möglichst transparentes Verfahren und eine frühzeitige Information der Anwohner besonders notwendig, um Vertrauen zu schaffen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:                                                                                                  04.12.2015

 

1)              Seit wann hat das Bezirksamt Kenntnis von der geplanten Unterbringung von bis zu 350 weiteren Flüchtlingen in Modulbauten in der Straße Elfsaal?

2)              Zu welchem Zeitpunkt und auf welchem Weg hat das Bezirksamt die Bezirksabgeordneten über diese Pläne informiert?

3)              Zu welchem Zeitpunkt und auf welchem Weg hat das Bezirksamt die Anwohner über diese Pläne informiert?

 

Dem Bezirksamt wurde mit Mail der BSW vom 13. August 2015 bekannt, dass der LIG aufgefordert wird die Vermarktung für den Wohnungsbau einzustellen, weil das  Grundstück Elfsaal als für Flüchtlingsunterkünfte geeignete Fläche geführt wird. Daraufhin wurde die Fläche von den Fachbehörden geprüft. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat das Bezirksamt Wandsbek am 20.10.2015 über die Planungen aufgeklärt und in Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek die Medien am 29.10.2015 informiert. Die Anwohner wurden per erneuten Medienhinweis und Handzettel am 4.11.2015 über die Pläne der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration informiert. Die Pressemitteilung zur öffentlichen Informationsveranstaltung wurde an die Medien versendet und auf der Internetseite des Bezirksamtes veröffentlicht. Am 4.11.2015 erfolgte außerdem der Hinweis an die Stadtteilmultiplikatoren (Schulen, Institutionen, Vereine, Initiativen) und Bezirksversammlungsmitglieder per Mail durch das Bezirksamt

 

Die Anhörung der BASFI gem. § 28 BezVG ging bei der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung am 09.11.2015 ein und wurde in den Hauptausschuss (am gleichen Tag) geleitet. Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Wandsbek hat die Behördenleitung unverzüglich informiert.

Die öffentliche Informationsveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner fand am 12.11.2015 statt.

 

 

4)              Ist nach Kenntnis des Bezirksamts eine zeitliche Befristung der Unterbringung geplant? Wenn ja, bis wann?

 

Bezogen auf die Modulbauten ist nach Kenntnis des Bezirksamts seitens Fördern&Wohnen eine Befristung auf voraussichtlich 5 Jahre beabsichtigt.

 

5)              Soll nach Kenntnis des Bezirksamts an diesem Standort eine gemischte Flüchtlingsunterbringung erfolgen oder sind die 350 Plätze vorwiegend für Familien oder bestimmte Personengruppen geplant?

 

Die Frage der Belegung ist an die BASFI und/oder den Betreiber (f&w) zu richten.

 

 

6)              Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt der Bauantrag dieser Unterkünfte?

 

Ein Bauantrag liegt dem Bezirksamt noch nicht vor (Stand 25.11.15). Wegen des großen und dringenden Bedarfes an Plätzen in den Folgeunterbringungen erfolgte die Umsetzung zunächst nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG).

Das ordentliche Bauantragsverfahren wird von fördern & wohnen schnellstmöglich nachgeholt.

 

 

 

7)              Welche weiteren Flächen im Verwaltungsbezirk Wandsbek wurden nach Kenntnis des Bezirksamts als Standort für die Unterbringung der 350 zusätzlichen Flüchtlinge in Betracht gezogen?

8)              Aus welchen Gründen entschied man sich nach Kenntnis des Bezirksamts gegen diese anderen Standorte und für die Unterbringung in der Straße Elfsaal?

 

Nach Kenntnis des Bezirksamtes befindet sich das vorgesehene Grundstück im Eigentum von Fördern&Wohnen, so dass eine zeitnahe Realisierung der dringend benötigten Unterbringungsplätze möglich war. Ob und ggf. welche Alternativen Fördern&Wohnen geprüft hat, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

Entscheidende Kriterien bei der Auswahl der Flächen sind deren Größe, die Lage (Anbindung, Infrastruktur), die Eignung (bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, frei von Belastungen und gesundheitsschädlichen Immissionen) sowie die Verfügbarkeit (Eigentum Freie und Hansestadt Hamburg oder vermietungsbereiter Eigentümer). In ständiger Praxis wird davon abgesehen, zu einzelnen Prüfungsschritten Auskunft zu erteilen, sofern es sich um ergebnisoffene Prüfungen handelt.

 

Anhänge

keine Anlage/n