Finanzierung von mehrtägigen Reisen für Senior:innen
1 Ausgangslage
Die Verwaltung wird um einen Vorschlag zur Prüfung von Anträgen bei mehrtägigen Reisen als Gemeinschaftsangebote für Senior:innen gebeten.
2. Rahmenbedingung
Gem. § 2 Abs. 4 der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit können einmalige Gemeinschaftsangebote für Senior:innen gefördert werden, wenn dadurch Personen die Teilnahme ermöglicht wird, die ein Angebot, das mit höheren Kosten verbunden ist, nicht wahrnehmen könnten.
3. Strategie
Für die Entscheidungsfindung des Ausschusses für Soziales über die Höhe des Zuschusses bei Anträgen auf Finanzierung von mehrtägigen Reisen wird vorgeschlagen eine Deckelung des Zuschusses von max. € 25 pro Person/Tag vorzunehmen.
Grundvoraussetzung bei der Planung einer mehrtägigen Reise ist, dass der Antragsteller sein Augenmerk auf die Höhe der Gesamtkosten richtet, sodass auch Senior:innen mit einer geringen finanziellen Ressource an der Reise teilnehmen könnten.
Beispiel:
- Gesamtkosten der 5-tägigen Reise / 40 Teilnehmer:innen € 12.900,00
(Bus, Übernachtung, Verpflegung und Aktivitäten vor Ort)
- Zuschuss (40 TN x 25,00 pro TN / Tag) € 5.000,00
- Minus 5% Eigenmittel des Antragstellers € 645,00
- Restsumme € 7.255,00
- Eigenanteil des TN/5-tägige Reise (Rest € 7.900,00 / 40 TN) € 181,40
pro Tag € 36,30
Mit der vorgeschlagenen Deckelung des max. Zuschusses i.H.v. € 25,00 pro Teilnehmer:in wird auch den älteren Bürger:innen mit einer geringen Rente/Pension die Möglichkeit gegeben, an einer mehrtägigen Reise teilzunehmen.
Der Ausschuss für Soziales wird um Zustimmung gebeten.
keine Anlage/n