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Finanzierung Gebärdensprachdolmetscher für ein Beiratsmitglied des Bezirks-Seniorenbeirats Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.06.2017 (Drs. 20-4361.2)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Ausschuss für Soziales und Bildung hat wie folgt beschlossen:

  1. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass Mittel der offenen Seniorenarbeit für diesen Zweck verwendet werden.
  2. Er sieht für die Teilhabe behinderter Menschen als Querschnittsaufgabe die Fachbehörden BASFI bzw. BWFG in der Verantwortung und bittet diese, den Bezirken für die Teilhabe die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Finanzen und Kultur hat wie folgt beschlossen:

Es werden 6.000,- € aus Mitteln des Förderfonds Bezirke konsumtiv mit dem folgenden Zusatz bewilligt:

Der Ausschuss für Finanzen und Kultur sieht für die Teilhabe behinderter Menschen als Querschnittsaufgabe die Fachbehörden BASFI bzw. BWFG in der Verantwortung und bittet diese, den Bezirken für die Teilhabe erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Stellungnahme der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI):

Die Zuständigkeit für die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern für Menschen mit Behinderungen in bezirklichen Gremien liegt nicht bei der BASFI.

Die BASFI ist fachlich zuständig für Fragen der sozialrechtlichen Teilhabe und Rehabilitation und koordinierend für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und für das Thema Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Daraus folgt aber nicht die Zuständigkeit für die Finanzierung von jeglichen konkreten Maßnahmen zur Teilhabe oder Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Hier liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen Kostenträgern. Die Verantwortung für die Gewährleistung von Barrierefreiheit (hier hinsichtlich der Teilnahme an bezirklichen Gremien) liegt nach dem Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM) bei der jeweiligen Verwaltungseinheit der Hansestadt.

Stellungnahme der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG):

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung sieht sich von der Beschlussempfehlung inhaltlich nicht betroffen.

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:

6.000 Euro wurden an das Fachamt Sozialraummanagement übertragen. Die Abrechnung des Beschlusses steht noch aus. Die Gebärdendolmetscher werden derzeit eingesetzt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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