20-3904

Finanzierung der Riesenbärenklau-Bekämpfung 2017

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Die Finanzierung der Bekämpfung des Riesenbärenklaus muss ab 2017 nicht mehr mit Bezirkssondermitteln erfolgen. Die Verwaltung hat folgende andere Finanzierungsmöglichkeiten ausgemacht:

  1. Sind festgesetzte Ausgleichsflächen betroffen kann auf die zweckgebundenen Mittel für die Entwicklung dieser Flächen zurückgegriffen werden (PSP 3-22403010-000002.03). Von dieser Möglichkeit wurde bereits 2016 auf Flächen an der Barsbek in Jenfeld Gebrauch gemacht. Dadurch können von den in Höhe von 50.000 Euro bewilligten Bezirkssondermitteln 20.000 Euro zurückgegeben werden.

 

  1. Für alle anderen Flächen kann die Bekämpfung des Riesenbärenklaus aus den für naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen eingenommenen Mitteln finanziert werden (PSP 3-22403010-000002.02).

 

Der neue Weg der Finanzierung ist jetzt möglich geworden, da sich der Anlass der Bekämpfung gewandelt hat. Ursprünglich stand vorrangig der Schutz der Bürger vor der gesundheitlichen Gefährdung, welche bei Berührung von der Pflanze ausgeht, im Fokus und die Bekämpfung war dem Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ein besonderes Anliegen. Die Standorte des Riesenbärenklaus im urbanen Raum des Bezirks Wandsbek konnten inzwischen weitgehend zurückgedrängt werden und es geraten nun die Standorte in naturnahen Bereichen in den Fokus, wo die Artenvielfalt wertvoller Biotope und Ausgleichsflächen durch die invasive Ausbreitung der Pflanzen beeinträchtigt wird.   Gleichzeitig hat die Bekämpfung invasiver Arten auf solchen Flächen Einzug in das Naturschutzrecht gefunden. Damit dient die Bekämpfung des Riesenbärenklaus der Entwicklung und Aufwertung von naturnahen Flächen.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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