21-4426

Feuerwehreinsätze im Stadtteil Rahlstedt optimieren Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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08.12.2021
Sachverhalt

 

Bevölkerungswachstum, Verdichtung der Stadt, demografischer Wandel und

wachsende Veränderungen der Hamburger Infrastruktur – die Feuerwehr unterliegt der Herausforderung ständiger Anpassung; dies gilt für den Brandschutz und den Rettungsdienst gleichermaßen.

Ein schnelles Eintreffen der Feuerwehr am Einsatzort nach ihrer Alarmierung bei Wohnungsbränden und im Rettungsdienst ist von herausragender Bedeutung für Leib und Leben der Menschen.

Das Schutzziel der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) sieht vor, dass bei einem kritischen Brand die ersten zehn Funktionen binnen einer Hilfsfrist von spätestens acht Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort sein müssen, die Ergänzungseinheit muss nach weiteren fünf Minuten an der Einsatzstelle eintreffen. Die Hilfsfrist ist dabei das wichtigste Planungs- und Qualitätsmerkmal für die Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst. Die Überschreitung kann wenige Sekunden, aber auch viele Minuten betragen.

In der Drucksache 22-6315 erläutert der Senat das Schutzziel der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF):

Bei der Berechnung der „Erfüllungsquote Eintreffzeit und taktische Mindeststärke“ (Kennzahl B_277_01_010) werden die „Ausrück- und Anfahrtszeit“ (Differenz zwischen Alarmierung der Einheiten und Eintreffen am Einsatzort) und die taktische Mindeststärke für die jeweiligen Schutzzielstufen aller auswertbaren „kritischen Brände“ berücksichtigt. Sie ist erreicht für die Kennzahl B_277_01_010, wenn eine angemessen ausgebildete Mannschaft mit einer taktischen Mindeststärke von zehn Funktionen innerhalb von acht

Minuten die Einsatzstelle erreicht, um somit einen kritischen Brand in einer Obergeschosswohnung eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen

bekämpfen zu können.

 

 

Die Erfüllungsquote der Eintreffzeit und der taktischen Mindeststärke beim

sogenannten kritischen Brand wird aufgrund des manuellen Aufwandes nicht laufend, sondern erst nach Ablauf eines Quartals im Verlauf des Folgequartals berechnet.

 

Um die Sicherheit der Hamburger Bürger zu garantieren, hat dies nach den

Empfehlungen der AGBF in 95 Prozent der Fälle zu gelingen („Erreichungs-

grad“).

 

Die Erfüllungsquote der Eintreffzeit und der taktischen Mindeststärke beim

sogenannten kritischen Brand betrug in Hamburg für das

 

1. Quartal 2021 62,3 Prozent,

2. Quartal 2021 60,4 Prozent

3. Quartal 2021 60,0 Prozent

 

Für die im Stadtteil Rahlstedt zuständigen Feuer- und Rettungswachen Sasel und Wandsbek betrug die Erfüllungsquote der Eintreffzeit und der taktischen Mindeststärke beim sogenannten kritischen Brand (Kennzahl B_277_01_010)

 

Wandsbek F21

 

1. Quartal 2021 68,0 Prozent,

2. Quartal 2021 56,0 Prozent

3. Quartal 2021 59,0 Prozent

 

Sasel F24

 

1. Quartal 2021 52,0 Prozent,

2. Quartal 2021 39,0 Prozent

3. Quartal 2021 21,0 Prozent

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, dem Regionalausschuss Rahlstedt zu erläutern, welche Maßnahmen die zuständige Fachbehörde unternimmt, damit auch im Stadtteil Rahlstedt der „Erreichungsgrad“ in 95 Prozent der Fälle gelingt.

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n