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Fehlende Wirtschaftsberatung und schleppendes Baugenehmigungsverfahren bei innovativem unternehmerischem Handeln Kleine Anfrage v. 20.05.2021

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Bauvorhaben bedürfen eines ausführlichen Prüfverfahrens seitens der Behörden. Insbesondere bei innovativen Ideen ist dies von großer Bedeutung. Aber gerade hier kommt es immer wieder zu Problemen. Infolgedessen kann es zu erheblichen Verzögerungen im Bearbeitungszeitraum kommen. Darüber hinaus erschließen sich den entsprechenden Bürgerinnen und Bürgern mit solcherart Bauvorhaben nicht immer die Wege der einzelnen Zuständigkeiten und Verfahren.

Erkundigen sich solche Bürger/innen bspw. hinsichtlich eines Bauvorbescheides, so sei eine Bauberatung laut Bezirksamt nur kostenpflichtig durch das Bezirksamt oder das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) möglich. Vom WBZ wird aber laut betroffener Bürger/innen ein eingereichter Bauantrag für eine Beratung benötigt.

Selbst das Stellen von Bauvoranfragen kann mitunter eine lange Zeit in Anspruch nehmen. So summieren sich für die Bürger/innen Kosten, und ihnen geht viel Zeit bis zum Baubeginn verloren. Gerade im Zuge von Existenzgründungen kann dies viele, auch wirtschaftlich gravierende Nachteile für die Bürger/innen mit Bauvorhaben mit sich bringen. Dieser hohe bürokratische Aufwand kann dazu führen, dass Interessierte sich lieber an Standorten außerhalb der Landesgrenze ansiedeln.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung zu nachfolgenden grundsätzlichen Vorgehensweisen:

1. Welche Beratung bietet die Verwaltung (WBZ) bauwilligen Bürgerinnen und Bürgern an

a)   bei privaten Bauvorhaben

 

b)   bei geschäftlichen Bauvorhaben

 

c)   bei Umbauten mit geschäftlichem Hintergrund (Nutzungsänderungen) und was ist Inhalt/Gegenstand der Beratung?

 

2. Sind diese Beratung eher allgemein gehalten, oder sind sie gemäß Plänen der (künftigen) Antragsteller individualisiert/modifiziert?

Wenn ja, wie sieht die Individualisierung/Modifikation aus?

Wenn nein, warum nicht? Was beinhaltet die nicht individualisierte „allgemein gehaltene“ Beratung?

 

3. Wie schätzt die Verwaltung die Sinnhaftigkeit und Qualität der im Vorfeld einer Bauvoranfrage/Bauantrages erfolgten Beratung hinsichtlich der Relevanz für einen späteren Bescheid ein: Kann eine solche individualisierte Beratung das Verfahren konzentrieren und Zeitverzug sowie Kostenentwicklungen bei den Antragstellern vermeiden?
Wenn ja, inwiefern ist dies möglich?

Wenn nein, warum nicht?

 

4. Ist es richtig, dass die Verwaltung im Vorfeld einer Baumaßnahme keine Beratung tätigt, sondern erst dann beratend aktiv wird, wenn ein detaillierter Bauantrag bereits entwickelt wurde und dem WBZ vorliegt?
Wenn ja, warum?

Wenn nein, wie gestaltet sich der übliche Weg der Beratung im Vorfeld?

 

5. Welche Rolle nimmt das WBZ bei der Erarbeitung von vorhabenbezogenen B-Plänen ein, insbesondere wenn ein Projekt seitens des Senats evoziert wurde?

 

6. Ist es richtig, dass die Beratung von Existenzgründern bzw. in diesem Zusammenhang erforderlichen Bauberatungen kostenpflichtig ist?

Wenn ja: Mit welchen Kosten müssen Existenzgründer/Bauwillige rechnen, die die Beratungen in Anspruch nehmen wollen?

 

7. In welchem Stadium eines Planungsprozesses für ein Bauvorhaben oder einer Nutzungsänderung steht den Bürgern eine entsprechende Beratung seitens des WBZ zur Verfügung? Bereits bei ersten Überlegungen, die dazu führen können, dass Pläne entsprechend den ortstypischen Gegebenheiten (z.B. Beachtung der Festsetzungen in B-Plänen) modifiziert entwickelt werden?
Hält das WBZ es für erforderlich, dass bereits bei orientierenden Planungen insbesondere von Existenzgründungen, die gleichzeitig Baumaßnahmen erfordern, sachkundige (Architekten/Steuerberater etc.) seitens der späteren Petenten für entsprechende Anfragen beauftragt/einbezogen werden?

 

8. Welche Umstände tragen dazu bei, dass die bauwilligen/existenzgründenden Bürgerinnen und Bürger oft viele Monate auf Antwort/auf einen Bescheid auf eingereichte Unterlagen oder Anträge oder Anfragen warten müssen?

 

9. Hält die Verwaltung die Anzahl der im WBZ (Wirtschaftsberatungen/ Existenzgründungen/ Bauvoranfragen/ Baugenehmigungen) beschäftigten Mitarbeiter für ausreichend, um als serviceorientierte Verwaltung die Anliegen von Bürgerinnen und Bürger zeitnah und angemessen bearbeiten und übermitteln zu können?
 

10. Beim Vergleich der Bearbeitungszeiträume von Bauvoranfragen/Baugenehmigungen wird die für das Gebiet Alstertal zuständige Abteilung des Bezirksamtes Wandsbek als „besonders zeitaufwändig“ von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Mitgliedern anderer BauPrüf-Ausschüsse bezeichnet. Trifft diese Einschätzung zu?

 

a)   Wenn ja, was sind die spezifischen Gründe für die Zeitverbräuche?

 

b)   Wenn nein, wie stellt sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Bauantrages im Zuständigkeitsbereich Alstertal dar?  Wie stellt sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in den anderen bezirklichen Zuständigkeitsbereichen Walddörfer, Rahlstedt, Kerngebiet Wandsbek und Bramfeld-Farmsen-Berne dar?

 

c)   In wie vielen Fällen, bitte jeweils gegliedert nach bezirklichen Zuständigkeitsbereichen, tritt „Fiktion“, in den zurückliegenden letzten fünf Jahren, ein (prozentuale Angabe in Bezug auf die Gesamtzahl der erteilten Baugenehmigungen genügt)?
 

11. Was können Bürgerinnen und Bürger mit Bauabsichten tun, um das Verwaltungsverfahren rund um ein geplantes Bauvorhaben gemäß der Fragen 1a, 1b oder 1c zu beschleunigen?

 

12. Welches sind aus Sicht des WBZ die häufigsten Fehler bei der Antragstellung zu Existenzgründungen und Bauvorhaben? Welche Fehler können Bauwillige vermeiden, damit das Genehmigungsverfahren reibungslos und zeitnah erfolgt?

 

 

 

 

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