21-1578

Fehlende Beschilderung Wildwechsel an der Bergstedter Chaussee Stellungnahmen von PK 35, vom Bezirksjägermeister und vom Jagdpächter HH-Bergstedt zur Eingabe 21-1296

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Zur Eingabe 21-1296 wurden Stellungnahmen zur weiteren Beratung angefordert, die der Geschäftsstelle nun vorliegen:

 

  • Stellungnahme PK 35:

 

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zum Verkehrszeichen (VZ) 142 „Wildwechsel“ fordertr die Anordnung dieses VZ folgende Voraussetzungen:

 

Das Zeichen darf nur für Straßen mit schnellem Verkehr für bestimmte Streckenabschnitte angeordnet werden, in denen Wild häufig über die Fahrbahn wechselt. Diese Gefahrstellen sind mit den unteren Jagd- und Forstbehörden sowie den Jagdausübungsberechtigten festzulegen.“ Eine Auswertung der polizeilich registrierten Verkehrsunfälle ergab, das sich auf der fraglichen Strecke im Zeitraum vom 01.01.2017 bis dato fünf Verkehrsunfälle mit Wildbeteiligung ereigneten. Zu Personenschaden kam es hierbei nicht. r eine detaillierte Prüfung der Eingabe mit abschließendem Ergebnis durch das PK 35 bitte ich um eine entsprechende Beschlussempfehlung der Bezirksversammlung gem. § 27 Bezirksversammlungsgesetz.

 

 

  • Stellungnahme Jagdpächter HH-Bergstedt:

 

„Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13.05.2020 in der Sie mich baten, eine Stellungnahme

zur o.g. Thematik zu formulieren.

 

Zunächst zur grundlegenden Situation: Die in der öffentlichen Eingabe vom 09.04.2020 geschilderte Situation des starken Wildwechsels kann ich bestätigen.

Das Rehwild (um welches es hier zentral geht) wechselt an dem beschriebenen Straßenabschnitt vermehrt über die viel befahrene Straße.

 

Von der gesamten Fallwildstrecke (hier nur Autounfälle genannt) im Bergstedter Jagdrevier entfallen jährlich über 50 % auf diesen Straßenabschnitt.

 

In den letzten Jahren ist es an folgenden Tagen dort zu Wildunfällen gekommen, zu denen ich gerufen wurde und die verunfallten Rehe erlösen musste bzw. wurden diese durch Polizeibeamte erlöst:

 

2020: 05.04.20, 20.01.20

 

2019: 25.04.19, 20.02.19

 

2018: 29.10.18, 31.03.2018, 13.03.2018

 

2017: 12.12.17, 06.05.17, 31.03.17

 

2016: 07.12.16, 14.07.16

 

Die Dunkelziffer wird deutlich höher liegen, da bei Weitem nicht jeder Wildunfall gemeldet wird.

 

Wildschutzmaßnahmen, welche außerorts durchaus Sinn ergeben, sind an dieser Stelle entweder nicht umsetzbar oder sogar kontraproduktiv. Warnschilder, wie von dem Bürger in der Eingabe gefordert, werden natürlich einen gewissen Beitrag leisten können, werden die Unfallzahlen aber wohl kaum signifikant senken können.

 

Das NSG Hainesch – Iland hat in den letzten Jahrzehnten, wie ganz Bergstedt, enorm an Beliebtheit und somit an Besucherdruck gewonnen. Nichtsdestotrotz ist dieses Gebiet immer noch ein ideales Habitat für das Rehwild, welches sich sehr gut an das urbane Umfeld anpassen kann. Die Fläche des NSGs beträgt ca. 71 ha. Wildbiologisch spricht man in der Fachliteratur von einem angepassten Rehwildbestand von für ein Wald / Feldrevier von acht Individuen auf einer Fläche von 100 ha, je nach Ergiebigkeit des Biotops. In diesem Fall wäre es ein (Frühjahrs) Bestand von sechs Rehen auf dieser kleinen Fläche.

 

Auch dieses Frühjahr war ich oft im Hainesch-Iland unterwegs und habe bis zu neun Rehe gezählt, wobei ich den Bestand auf mindestens 15 Stücke Rehwild schätze. Durch diesen überhöhten Bestand entsteht ein Konkurrenzdruck, der die Rehe zum Abwandern, auch über die vielbefahrene Bergstedter Chaussee zwingt. Der bereits erwähnte hohe Freizeitdruck durch die Bevölkerung hat hier den gleichen Effekt.

 

Im Hainesch-Iland ist die Jagd, mit Ausnahme zu Jagdschutzzwecken, wie etwa das Erlösen eines angefahrenen Rehs derzeit verboten. Dieses Verbot besteht nach meinen Unterlagen seit 2004.

 

Gerne möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um mit den beteiligten Ämtern und Verbänden die Möglichkeit einer tier- und naturschutzgerechten jagdlichen Entnahme von Rehwild zu diskutieren. Dies ist meines Erachtens die einzige effektive Möglichkeit, die Fallwildzahlen im Verkehr zu senken.

 

Die Wiederaufnahme der selektiven Einzeljagd würde nicht nur der Unfallvermeidung, sondern auch der Gesundheit des Rehwildbestandes dienen, der bei solch erhöhten Besätzen unter Krankheiten und Parasitenbefall leidet.

 

Dasselbe gilt für die Fuchs- Dachs- und inzwischen auch Marderhund und Waschbärpopulation. Im Jahr 2016 wurde mir bereits eine befristete Ausnahmegenehmigung zur Fuchsbejagung im Iland vom Naturschutzreferat ausgestellt, da Füchse qualvoll an Räude erkrankten. Ein ebenfalls bejagter Raubwildbestand würde auch das zentrale Thema des Bodenbrüterschutzes im Iland maßgeblich unterstützen, Beispiele dazu findet man z.B auf der Halbinsel Eiderstedt in Nordfriesland.

 

Natürlich ist die Jagd in diesem stark frequentierten Gebiet nur unter Einhaltung strikter Sicherheitsbedingungen möglich. Mit diesem Problem der Jagdausübung bin ich inzwischen in ganz Bergstedt konfrontiert und mir der Gefahren sehr bewusst. Durch die Jagd zu frühst möglichen Tageszeiten oder regnerischem Wetter ist die Jagd sehr gut umzusetzen. Die Einhaltung von gegebenen Kugelfang in geeignetem Schusswinkel ist für jeden Jäger, egal wo die Jagd stattfindet, obligatorisch. Für die sichere Jagdausübung ist die Aufstellung von Ansitzleitern, um in erhöhter Position zu schießen, unumgänglich. In der folgenden Karte habe ich mit Kreuzen drei mögliche Standorte gekennzeichnet, an denen die Jagd nötig und sinnvoll wäre und wo die Topographie des Untergrundes die Schussabgabe begünstigen würde.

 

Ich freue mich auf eine gemeinsame Diskussion und hoffe auf einen Konsens zum Wohl des Hainesch-Iland. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.“

 

 

  • Stellungnahme vom Bezirksjägermeister:

 

Die gewünschte Stellungnahme des Jagdausübungsberechtigten des GJB Bergstedt füge ich als Anhang bei und ergänze zusammenfassend, dass die Fallwildverluste an der Bergstedter Chaussee nur durch verstärkte jagdliche Eingriffe im nahen Umfeld des Straßenverlaufs zu reduzieren sind.

 

Das scheitert allerdings an den Regelungen der Naturschutzverordnung für das NSG Hainesch/Iland, die ein generelles Jagdverbot für alle Flächen dieses Gebiets vorschreibt.

 

Eine erfolgversprechende Abhilfe würde nur eine Änderung der Naturschutzverordnung schaffen, die nur auf politischem Wege Aussicht auf Erfolg hätte.

 

Iniativen auf örtlicher Ebene schlugen bereits wegen der starren Haltung der Naturschutzbehörden mehrfach fehl. Erfahrungsgemäß verhindern grundsätzlich nur Wildzäune - wie an den BAB - eine Querung von Wild über die Fahrbahnen. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Verkehrsschilder und  Wildwarnreflektoren an den Leitpfosten sind nur dann erfolgreich, wenn parallel dazu eine gezielte Bejagung im beidseitigen Streckenverlauf erfolgt Wild, das mit Fahrzeugen kollidiert, verendet nicht immer an Ort und Stelle. Überwiegend wird es nur lebensgefährlich verletzt und schleppt sich  nach dem Zusammenprall in undurchdringliche Deckungbereiche, in denen es unentdeckt qualvoll verendet.

 

Eine Nachsuche mit brauchbaren Jagdhunden verläuft in der Regel erfolglos, weil beim Zusammenprall kein Schweiß austritt. Eine Schweißhrte ist für eine erfolgreiche Nachsuche zwingend erforderlich.

 

Die Jägerschaft in den Ortsteilen der Walddörfer  wird ständig von den Polizeidiensstellen mit Tiertragödien konfrontiert, wo schwerverletztes Rehwild in Gehölzen und Gartenanlagen beobachtet, aber eine tierschutzgerechte Tötung mit Schußwaffen aus Gefährdungsgründen nicht möglich ist.

 

Aus Gründen des Tierschutzes sollte die Initiative der Anwohner der Bergstedter Chaussee zum Anlass genommen werden, endlich zu einem akzeptablen Ergebnis  zu kommen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss Walddörfer wird um Kenntnisnahme gebeten.